Teil B i Erklärung über Verfahrenssicherungen Erklärung über Verfahrenssicherungen Teil B des Individuals with Disabilities Education Act (Gesetz über die Schulbildung behinderter Personen, IDEA). Hinweis: Alle Bezugnahmen auf die Schulverwaltung (den „School District“) beziehen sich auf die verantwortliche öffentliche Behörde. Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen..........................................................................................................1 Vorherige schriftliche Erklärung..............................................................................................1 Muttersprache .........................................................................................................................2 E-Mail.....................................................................................................................................2 Elterliche Zustimmung – Definition..........................................................................................2 Elterliche Zustimmung.............................................................................................................3 Unabhängige pädagogische Beurteilungen............................................................................5 Vertraulichkeit der Informationen .............................................................................................7 Definitionen .............................................................................................................................7 Persönlich zurechenbar ..........................................................................................................7 Benachrichtigung der Eltern....................................................................................................8 Zugangsrechte ........................................................................................................................8 Aufzeichnungen über den Zugang..........................................................................................9 Aufzeichnungen über mehr als ein Kind .................................................................................9 Liste der Typen und Aufbewahrungsorte von Informationen ..................................................9 Gebühren ..............................................................................................................................10 Änderung von Aufzeichnungen auf Ersuchen der Eltern hin ................................................10 Möglichkeit einer Anhörung...................................................................................................10 Verfahren der Anhörung........................................................................................................10 Ergebnis der Anhörung.........................................................................................................11 Zustimmung zur Offenlegung persönlich zurechenbarer Informationen...............................11 Schutzmaßnahmen...............................................................................................................12 Vernichtung von Informationen.............................................................................................12 Verfahren von Staatsbeschwerden (State Complaints) ........................................................12 Unterschied zwischen den Verfahren von Legitimitätsanhörungsbeschwerden und Staatsbeschwerden ....................................................................................................12 Anwendung der Verfahren von Staatsbeschwerden.............................................................13 Mindestverfahren bei Staatsbeschwerden............................................................................13 ii Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Einreichung von Beschwerden..............................................................................................14 Verfahren von Legitimitätsbeschwerden (Due-Process Complaints)..................................15 Einreichung von Legitimitätsbeschwerden............................................................................15 Legitimitätsbeschwerden.......................................................................................................16 Modellformulare ....................................................................................................................18 Vermittlung...........................................................................................................................18 Platzierung des Kindes während schwebender Legitimitätsbeschwerden und Legitimitätsanhörungen......................................................................................................20 Schlichtungsverfahren..........................................................................................................20 Anhörungen zu Legitimitätsbeschwerden .............................................................................22 Unabhängige Legitimitätsanhörungen ..................................................................................22 Anhörungsrechte..................................................................................................................24 Anhörungsentscheidungen ...................................................................................................24 Anfechtungen...........................................................................................................................25 Endgültigkeit von Entscheidungen – Anfechtungen – unabhängige Prüfungen ...................25 Zeitlicher Ablauf und Praktikabilität von Anhörungen und Prüfungen...................................26 Zivilklagen, einschließlich des Zeitraums, in dem diese einzureichen sind ..........................26 Anwaltsgebühren .................................................................... Error! Bookmark not defined. Verfahren für das Disziplinieren behinderter Kinder.............................................................29 Befugnis des Schulpersonals................................................................................................29 Platzierungsänderungen durch disziplinbezogene Herausnahmen......................................32 Bestimmung der Bildungsstätte ............................................................................................32 Anfechtungen.......................................................................................................................32 Platzierung während Anfechtungen......................................................................................34 Schutz für Kinder, die noch nicht zu sonderpädagogischen und diesbezüglichen Leitungen berechtigt sind........................................................................34 Weiterverweis an und Maßnahmen seitens Vollstreckungs- und Justizbehörden..................................................................................................................35 Voraussetzungen für einseitige Platzierungen von Kindern in Privatschulen auf öffentliche Kosten durch die Eltern.....................................................................................36 Allgemeines..........................................................................................................................36 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen 1 Allgemeine Informationen VORHERIGE SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG 34 CFR § 300.503 Erklärung Ihre Schulverwaltung muss Sie schriftlich darüber informieren (muss Ihnen schriftlich bestimmte Informationen zukommen lassen), wenn sie: 1. eine Identifizierung, Beurteilung oder pädagogische Platzierung Ihres Kindes oder ein kostenloses angemessenes öffentliches Pädagogikprogramm (Free Appropriate Public Education, FAPE) für Ihr Kind auslösen oder ändern möchte oder 2. das Auslösen oder Ändern einer Identifizierung, Beurteilung oder pädagogischen Platzierung Ihres Kindes oder ein FAPE für Ihr Kind ablehnt Inhalt der Erklärung Die schriftliche Erklärung muss: 1. die Maßnahmen beschreiben, die Ihre Schulverwaltung ergreifen will oder ablehnt 2. erläutern, warum Ihre Schulverwaltung die Maßnahmen ergreifen will oder ablehnt 3. alle Beurteilungsverfahren, Prüfungen, Aufzeichnungen oder Berichte, die Ihre Schulverwaltung zur Entscheidung darüber verwendet hat, ob die Maßnahmen ergriffen oder abgelehnt werden sollen, beschreiben 4. eine Erklärung darüber enthalten, dass Sie gemäß den Bestimmungen zu den Verfahrenssicherungen in Teil B des IDEA Schutz genießen 5. Ihnen mitteilen, wie Sie eine Beschreibung der Verfahrenssicherungen erhalten können, sofern die Maßnahmen, die Ihre Schulverwaltung ergreifen will oder ablehnt, keine Erstzuweisung für eine Beurteilung darstellen 6. Ressourcen auflisten, die Ihnen bei Unklarheiten in Teil B des IDEA helfen können 7. alle anderen Wahlmöglichkeiten, die das Team des individuellen Pädagogikprogramms (Individualized Education Program, IEP) Ihres Kindes in Erwägung gezogen hat, sowie die Gründe für die Ablehnung dieser Wahlmöglichkeiten beschreiben und 8. eine Beschreibung aller etwaigen anderen Gründe dafür liefern, dass Ihre Schulverwaltung die Maßnahmen ergreifen will oder ablehnt Erklärung in verständlicher Sprache Die Erklärung muss: 1. in einer für die normale Öffentlichkeit verständlichen Sprache geschrieben sein und 2. in Ihrer Muttersprache oder einer anderen von Ihnen genutzten Kommunikationsmethode verfasst sein, es sei denn, dass dies offenkundig nicht durchführbar ist 2 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Ist Ihre Muttersprache oder andere Kommunikationsmethode keine schriftliche Sprache, so muss die Schulverwaltung sicherstellen: 1. dass die Erklärung in einer anderen Form für Sie mündlich in Ihre Muttersprache oder andere Kommunikationsmethode übersetzt wird 2. dass Sie den Inhalt der Erklärung verstehen und 3. schriftliche Beweise dafür vorliegen, dass die Punkte 1 und 2 erfüllt wurden MUTTERSPRACHE 34 CFR § 300.29 Für Personen mit begrenzten englischen Sprachkenntnissen steht der Begriff der Muttersprache (Native Language): 1. für die Sprache, die die Person normalerweise verwendet oder – im Falle von Kindern – für die Sprache, die von den Eltern des Kindes normalerweise verwendet wird 2. in allen direkten Kontakten mit einem Kind (einschließlich seiner Beurteilung) für die Sprache, die vom Kind zu Hause oder in seinem Lernumfeld normalerweise verwendet wird Bei tauben oder blinden Personen oder Personen, die keine Schriftsprache beherrschen, gilt als Kommunikationsmethode diejenige, die die Person normalerweise verwendet (Zeichensprache, Braille, mündliche Verständigung usw.). E-MAIL 34 CFR § 300.505 Falls Ihre Schulverwaltung Eltern die Möglichkeit bietet, Dokumente per E-Mail zu erhalten, können Sie sich entscheiden, Folgendes auf diese Weise zu empfangen: 1. die vorherige schriftliche Erklärung 2. die Erklärung über Verfahrenssicherungen und 3. Erklärungen, die sich auf eine Legitimitätsbeschwerde beziehen ELTERLICHE ZUSTIMMUNG – DEFINITION 34 CFR § 300.9 Zustimmung Zustimmung bedeutet: 1. dass Sie in Ihrer Muttersprache oder einer anderen Kommunikationsmethode (Zeichensprache, Braille, mündliche Verständigung usw.) vollständig über die Maßnahmen, denen Sie zustimmen, informiert wurden 2. dass Sie diese Maßnahmen verstehen und ihnen schriftlich zustimmen, dass die Zustimmung diese Maßnahmen beschreibt und die Arten und Empfänger der Aufzeichnungen (sofern zutreffend) auflistet, die freigegeben werden und 3 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen 3. dass Sie verstehen, dass Sie diese Zustimmung freiwillig geben und sie jederzeit zurückziehen können Ihr Zurückziehen einer Zustimmung macht keine Maßnahmen rückgängig, die ergriffen wurden, nachdem Sie Ihre Zustimmung gegeben und bevor Sie sie zurückgezogen haben. ELTERLICHE ZUSTIMMUNG 34 CFR § 300.300 Zustimmung zur Erstbeurteilung Ihre Schulverwaltung kann eine Erstbeurteilung Ihres Kindes zur Feststellung, ob es gemäß Teil B des IDEA zu sonderpädagogischen und diesbezüglichen Leistungen berechtigt ist, erst dann vornehmen, wenn sie Ihnen zuvor eine schriftliche Erklärung über die beabsichtigte Maßnahme zugestellt und, wie unter der Überschrift Elterliche Zustimmung beschrieben, sie Ihre Zustimmung eingeholt hat. Ihre Schulverwaltung muss angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihre informierte Zustimmung zu einer Erstbeurteilung einzuholen, bei der festgestellt werden soll, ob Ihr Kind unter einer Behinderung leidet. Ihre Zustimmung zu einer Erstbeurteilung bedeutet nicht, dass Sie zugestimmt haben, dass die Schulverwaltung mit dem Angebot sonderpädagogischer und diesbezüglicher Leistungen für Ihr Kind beginnt. Ist Ihr Kind in einer öffentlichen Schule angemeldet oder versuchen Sie, Ihr Kind in einer öffentlichen Schule anzumelden, und haben Sie es abgelehnt, einer Erstbeurteilung zuzustimmen bzw. haben Sie auf ein Ersuchen um eine solche Zustimmung nicht reagiert, so kann Ihre Schulverwaltung – sie muss jedoch nicht – versuchen, eine solche Erstbeurteilung Ihres Kindes über die im Gesetz vorgesehenen Verfahren der Vermittlung oder Legitimitätsbeschwerde, des Schlichtungstreffens und der unabhängigen Legitimitätsanhörung (falls nicht gemäß den staatlichen Gesetzen so vorgeschrieben oder verboten) durchzusetzen. Falls staatliche Gesetze dies nicht von ihr verlangen, verstößt Ihre Schulverwaltung nicht gegen ihre Pflichten, Ihr Kind aufzufinden, zu identifizieren und zu beurteilen, wenn es die Beurteilung Ihres Kindes in diesen Situationen nicht forciert. Sondervorschriften für die Erstbeurteilung von Schutzbefohlenen (Wards of State) Handelt es sich bei dem Kind um einen Schutzbefohlenen, der nicht bei den Eltern lebt — Die Schulverwaltung benötigt keine Zustimmung des Elternteils zu einer Erstbeurteilung, bei der festgestellt werden soll, ob ein Kind unter einer Behinderung leidet, wenn: 1. die Schulverwaltung trotz angemessener Anstrengungen das Elternteil des Kindes nicht auffinden kann 2. die Rechte der Eltern gemäß den staatlichen Gesetzen aufgehoben worden sind oder 3. ein Richter die Rechte, pädagogische Entscheidungen zu treffen und einer Erstbeurteilung zuzustimmen, an eine andere Person als das Elternteil übertragen hat Der Begriff des Ward of the State, wie er im IDEA verwendet wird, steht für ein Kind, das je nach Feststellung seitens des Staates, in dem es lebt: 1. ein Pflegekind ist 2. gemäß den staatlichen Gesetzen als „Ward of the State“ betrachtet wird oder 4 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen 3. dem Sorgerecht einer öffentlichen Kinder- und Jugendschutzbehörde (Child Welfare Agency) untersteht Die Bezeichnung Ward of the State bezieht sich nicht auf Pflegekinder mit einem Pflege- Elternteil. Elterliche Zustimmung für Leistungen Bevor sie Ihrem Kind zum ersten Mal sonderpädagogische und diesbezügliche Leistungen anbietet, muss Ihre Schulverwaltung Ihre informierte Zustimmung einholen. Die Schulverwaltung muss angemessene Anstrengungen unternehmen, Ihre informierte Zustimmung einzuholen, bevor sie Ihrem Kind zum ersten Mal sonderpädagogische und diesbezügliche Leistungen anbietet. Falls Sie auf ein Ersuchen, Ihre Zustimmung zu erteilen, dass Ihr Kind erstmalig sonderpädagogische und diesbezügliche Leistungen erhalten kann, nicht reagieren, oder lehnen Sie eine solche Zustimmung ab, ist Ihre Schulverwaltung dazu berechtigt, die Verfahrenssicherungen (Vermittlung, Legitimitätsbeschwerde, Schlichtungstreffen oder unabhängige Legitimitätsanhörung) nicht anzuwenden, um eine Einigung oder eine Anordnung dahingehend zu erwirken, dass die sonderpädagogischen und diesbezüglichen Leistungen (wie vom IEP-Team Ihres Kindes empfohlen) Ihrem Kind auch ohne Ihre Zustimmung angeboten werden können. Verweigern Sie Ihre Zustimmung dazu, dass Ihr Kind erstmalig sonderpädagogische und diesbezügliche Leistungen erhält, oder reagieren Sie nicht auf ein Ersuchen, eine solche Zustimmung zu erteilen, und die Schulverwaltung gewährt Ihrem Kind die sonderpädagogischen und diesbezüglichen Leistungen nicht, für die sie Ihre Zustimmung erbat, so: 1. verstößt Ihre Schulverwaltung wegen dieses Nichtangebots der Leistungen für Ihr Kind nicht gegen die Anforderung, ein kostenloses angemessenes öffentliches Pädagogikprogramm (FAPE) verfügbar zu machen und 2. muss kein Treffen des individuellen Pädagogikprogramms (IEP Meeting) halten oder für die sonderpädagogischen und diesbezüglichen Leistungen, für die Ihre Zustimmung erbeten wurde, ein IEP für Ihr Kind entwickeln Elterliche Zustimmung zu Neubeurteilungen Bevor die Schulverwaltung Ihr Kind neu beurteilen kann, muss sie Ihre informierte Zustimmung einholen – es sei denn, sie kann demonstrieren: 1. dass sie angemessene Anstrengungen unternommen hat, um Ihre Zustimmung zur Neubeurteilung Ihres Kindes zu erhalten und 2. Sie nicht reagiert haben Verweigern Sie die Zustimmung zur Neubeurteilung Ihres Kindes, so kann Ihre Schulverwaltung – sie muss jedoch nicht – versuchen, eine solche Neubeurteilung Ihres Kindes über die vorgesehenen Verfahren der Vermittlung, der Legitimitätsbeschwerde, des Schlichtungstreffens und der unabhängigen Legitimitätsanhörung durchzusetzen und so Ihre Verweigerung der Zustimmung zur Neubeurteilung Ihres Kindes aufzuheben. Wie schon bei Erstbeurteilungen, verstößt Ihre Schulverwaltung nicht gegen ihre Pflichten gemäß Teil B des IDEA, wenn sie es ablehnt, eine Neubeurteilung auf diese Weise weiter zu forcieren. 5 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Dokumentation der angemessenen Anstrengungen, die elterliche Zustimmung einzuholen Ihre Schule muss Dokumente führen, die ihre angemessenen Anstrengungen belegen, die elterliche Zustimmung für Erstbeurteilungen, erstmalige sonderpädagogische und diesbezügliche Leistungen und für Neubeurteilungen zu erhalten, und die ihre angemessenen Anstrengungen belegen, Eltern von Schutzbefohlenen (Wards of the State) für Erstbeurteilungen aufzufinden. Die Dokumente müssen die in diesen Bereichen unternommenen Versuche der Schulverwaltung widerspiegeln, wie z. B.: 1. detaillierte Protokolle telefonischer Anrufe und die Ergebnisse dieser 2. Kopien von Schriftstücken, die Eltern geschickt wurden, und Antworten auf diese, und 3. detaillierte Aufzeichnungen über Hausbesuche bei den Eltern oder am Arbeitsplatz der Eltern und die Ergebnisse dieser Andere Anforderungen bezüglich der Zustimmung Ihre Zustimmung ist nicht erforderlich, bevor die Schulverwaltung gegebenenfalls: 1. bestehende Daten als Teil der Beurteilung oder Neubeurteilung Ihres Kindes geprüft hat oder 2. Ihrem Kind einen Test oder ein anderes Beurteilungshilfsmittel gegeben hat, den bzw. das alle Kinder erhalten haben – es sei denn, dass vor diesem Test oder dieser Beurteilung die Zustimmung der Eltern aller Kinder eingeholt werden muss Ihre Schulverwaltung darf Ihnen oder ihrem Kind wegen Ihre Weigerung, einer Leistung oder Aktivität zuzustimmen, keine anderen Leistungen, Vorteile oder Aktivitäten verwehren. Haben Sie Ihr Kind auf eigene Kosten in einer Privatschule angemeldet oder unterrichten Sie Ihr Kind zu Hause, und geben Sie nicht Ihre Zustimmung zur Erstbeurteilung bzw. Neubeurteilung Ihres Kindes oder versäumen es, auf ein Ersuchen um Ihre Zustimmung zu reagieren, darf die Schulverwaltung nicht ihre Verfahren für die Aufhebung dieser Nichtzustimmung anwenden (Vermittlung, Legitimitätsbeschwerde, Schlichtungstreffen oder unabhängige Legitimitätsanhörung) und muss Ihr Kind nicht als dafür berechtigt ansehen, gleichberechtigte Leistungen zu erhalten (Leistungen, die behinderten Kindern, die von ihren Eltern in Privatschulen platziert wurden, verfügbar gemacht werden). UNABHÄNGIGE PÄDAGOGISCHE BEURTEILUNGEN 34 CFR § 300.502 Allgemeines Wie unten beschrieben, haben Sie das Recht auf eine unabhängige pädagogische Beurteilung (Independent Educational Evaluation, IEE) Ihres Kindes, falls Sie mit der Beurteilung Ihres Kindes durch die Schulverwaltung nicht einverstanden sind. Beantragen Sie eine unabhängige pädagogische Beurteilung, muss die Schulverwaltung Sie darüber informieren, wo eine solche unabhängige pädagogische Beurteilung erfolgen kann und was die Kriterien der Schulverwaltung für unabhängige pädagogische Beurteilungen sind. Definitionen 6 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Der Begriff der unabhängigen pädagogischen Beurteilung (Independent Educational Evaluation) bezieht sich auf eine Beurteilung durch einen qualifizierten Untersuchenden, der kein Angestellter der für die Ausbildung Ihres Kindes verantwortlichen Schulverwaltung ist. Der Begriff der öffentlichen Kosten (Public Expense) bedeutet, dass die Schulverwaltung entweder die gesamten Kosten der Beurteilung trägt oder aber sicherstellt, dass die Beurteilunganderweitig ohne Kosten für Sie durchgeführt wird – in Übereinstimmung mit den Vorgaben von Teil B des IDEA, die es jedem Staat ermöglichen, jedwede im Staat verfügbaren staatlichen, lokalen, bundesstaatlichen und privaten Quellen der Unterstützung zu nutzen, um die Anforderungen von Teil B des Gesetzes zu erfüllen. Elterliches Recht auf eine Beurteilung auf öffentliche Kosten Sind Sie mit der Beurteilung Ihres Kindes durch die Schulverwaltung nicht einverstanden, so haben Sie vorbehaltlich der folgenden Bedingungen das Recht auf eine unabhängige pädagogische Beurteilung Ihres Kindes auf öffentliche Kosten: 1. Beantragen Sie eine unabhängige pädagogische Beurteilung Ihres Kindes auf öffentliche Kosten, so muss Ihre Schulverwaltung ohne unnötige Verzögerungen entweder: (a) eine Legitimitätsbeschwerde vorbringen, mit der eine Anhörung beantragt wird, um zu zeigen, dass ihre Beurteilung Ihres Kindes angemessen war oder (b) eine unabhängige pädagogische Beurteilung auf öffentliche Kosten ermöglichen, es sei denn, dass die Schulverwaltung in einer Anhörung zeigen kann, dass die von Ihnen erhaltene Beurteilung Ihres Kindes nicht den Kriterien der Schulverwaltung entsprach. 2. Beantragt Ihre Schulverwaltung eine Anhörung, und lautet die abschließende Entscheidung, dass die Beurteilung Ihres Kindes durch Ihre Schulverwaltung angemessen war, steht Ihnen das Recht auf eine unabhängige pädagogische Beurteilung zwar noch immer zu, jedoch nicht mehr auf öffentliche Kosten. 3. Beantragen Sie eine unabhängige pädagogische Beurteilung Ihres Kindes, darf die Schulverwaltung fragen, warum Sie die Beurteilung durch Ihre Schulverwaltung ablehnen. Allerdings darf Ihre Schulverwaltung keine Erklärung verlangen. Auch darf sie weder die unabhängige pädagogische Beurteilung Ihres Kindes auf öffentliche Kosten noch das Einreichen einer Legitimitätsbeschwerde, mit der eine Legitimitätsanhörung zur Verteidigung der Beurteilung Ihres Kindes durch die Schulverwaltung beantragt wird, unangemessen verzögern. Jedes Mal, wenn Ihre Schulverwaltung eine Beurteilung Ihres Kindes durchführt, mit der Sie nicht einverstanden sind, steht Ihnen nur eine unabhängige pädagogische Beurteilung Ihres Kindes auf öffentliche Kosten zu. Von Eltern ausgelöste Beurteilungen Wird eine unabhängige pädagogische Beurteilung Ihres Kindes auf öffentliche Kosten durchgeführt, oder informieren Sie die Schulverwaltung über eine Beurteilung Ihres Kindes, die Sie auf eigene private Kosten haben durchführen lassen: 1. so muss Ihre Schulverwaltung die Ergebnisse der Beurteilung des Kindes – sofern diese die Kriterien der Schulverwaltung für unabhängige pädagogische Beurteilungen erfüllt – bei allen Entscheidungen, die im Hinblick auf ein kostenloses angemessenes Pädagogikprogramm (FAPE) für Ihr Kind getroffen werden, in Erwägung ziehen und 2. können Sie oder Ihre Schulverwaltung die Beurteilung bei einer Legitimitätsanhörung über Ihr Kind als Beweismittel vorlegen Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen 7 Beurteilungsanträge durch Anhörungsverantwortliche (Hearing Officers) Beantragt ein Anhörungsverantwortlicher im Rahmen einer Legitimitätsanhörung eine unabhängige pädagogische Beurteilung Ihres Kindes, sind die Kosten der Beurteilung als öffentliche Kosten zu behandeln. Kriterien der Schulverwaltung Wird eine unabhängige pädagogische Beurteilung auf öffentliche Kosten durchgeführt, müssen die Kriterien, nach denen die Beurteilung durchgeführt wird, einschließlich des Orts der Beurteilung und der Qualifikationen des Untersuchenden, dieselben Kriterien sein, die die Schulverwaltung anwendet, wenn sie selbst eine Beurteilung auslöst (zu dem Ausmaß, zu dem diese Kriterien mit Ihrem Recht auf eine unabhängige pädagogische Beurteilung übereinstimmen). Außer den oben beschriebenen Kriterien darf eine Schulverwaltung in Bezug auf eine unabhängige pädagogische Beurteilung auf öffentliche Kosten keinerlei weitere Bedingungen oder Fristen verhängen. Vertraulichkeit der Informationen DEFINITIONEN 34 CFR § 300.611 Wie unter der Überschrift Vertraulichkeit der Informationen verwendet: . Der Begriff der Vernichtung (Destruction) beschreibt die physische Zerstörung oder Entfernung persönlicher Kennzeichnungen von Informationen, so dass die Informationen nicht mehr persönlich zurechenbar sind. . Der Begriff der pädagogischen Aufzeichnungen (Education Records) bezeichnet den Typ der Aufzeichnungen, die unter der Definition der „Education Records“ in 34 CFR Part 99 behandelt werden (die Vorschriften, die den Family Educational Rights and Privacy Act von 1974, 20 U.S.C. 1232g (FERPA) implementieren). . Der Begriff der teilnehmenden Behörde (Participating Agency) steht für alle Schulverwaltungen, Behörden oder Institutionen, die persönlich zurechenbare Informationen erfassen, verwalten oder nutzen, oder von denen Informationen erlangt werden – unter Teil B des IDEA. PERSÖNLICH ZURECHENBAR 34 CFR § 300.32 Der Begriff „persönlich zurechenbar“ (personally identifiable) steht für Informationen mit: (a) dem Namen Ihres Kindes, Ihrem Namen als dem Elternteil oder dem Namen eines anderen Familienmitglieds (b) der Adresse Ihres Kindes 8 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen (c) einem persönlichen Kennzeichner wie z. B. der Sozialversicherungskarte oder Schülernummer Ihres Kindes oder (d) einer Auflistung persönlicher Merkmale oder anderer Informationen, durch die es möglich wäre, Ihr Kind mit angemessener Gewissheit zu identifizieren BENACHRICHTIGUNG DER ELTERN 34 CFR § 300.612 Die staatliche Bildungsbehörde (State Educational Agency) hat eine Benachrichtigung zu verschicken, die angemessen ist, um die Eltern vollständig über die Vertraulichkeit persönlich zurechenbarer Informationen zu informieren, einschließlich: 1. einer Beschreibung des Ausmaßes, zu dem die Benachrichtigung in den Muttersprachen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen im Staat verfügbar gemacht wird 2. einer Beschreibung der Kinder, über die persönlich zurechenbare Informationen aufbewahrt werden, der gesuchten Informationstypen, der Methoden, die der Staat zur Erfassung der Informationen einzusetzen plant (einschließlich der Quellen, von denen Informationen erfasst werden), und der Art und Weise, wie die Informationen genutzt werden 3. einer Zusammenfassung der Grundsätze und Verfahren, die teilnehmende Behörden in Bezug auf die Speicherung, Offenlegung gegenüber Dritten, Aufbewahrung und Vernichtung persönlich zurechenbarer Informationen befolgen müssen, und 4. einer Beschreibung aller Rechte von Eltern und Kindern hinsichtlich dieser Informationen, einschließlich der Rechte unter dem Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA) und seinen Umsetzungsvorschriften in 34 CFR Part 99 Vor großen Aktivitäten zur Auffindung, Identifizierung oder Beurteilung (auch „Child Find“ genannt) muss die Benachrichtigung in Zeitungen oder anderen Medien, oder in beiden, veröffentlicht oder angekündigt werden. Dabei muss die Auflage so hoch sein, dass es möglich ist, Eltern überall im Staat über die Aktivitäten zur Auffindung, Identifizierung und Beurteilung von Kindern, die sonderpädagogische und diesbezügliche Leistungen benötigen, zu informieren. ZUGANGSRECHTE 34 CFR § 300.613 Die teilnehmende Behörde muss es Ihnen gestatten, alle auf Ihr Kind bezogenen pädagogischen Aufzeichnungen, die von Ihrer Schulverwaltung unter Teil B des IDEA erfasst, verwaltet oder genutzt werden, in Augenschein zu nehmen und zu prüfen. Die teilnehmende Behörde muss Ihrem Antrag auf In-Augenschein-Nahme und Prüfung aller auf Ihr Kind bezogenen pädagogischen Aufzeichnungen ohne unnötige Verzögerungen und vor jedwedem Treffen bezüglich eines individuellen Pädagogikprogramms (IEP), vor jedweder unabhängigen Legitimitätsanhörung (einschließlich eines Schlichtungstreffens oder einer Anhörung in Bezug auf Disziplin) und in keinem Fall später als 45 Kalendertage nach Ihrer Antragstellung entsprechen. 9 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Ihr Recht auf In-Augenschein-Nahme und Prüfung pädagogischer Aufzeichnungen umfasst: 1. Ihr Recht auf eine Antwort der teilnehmenden Behörde auf Ihre angemessenen Gesuche um Erklärungen und Interpretationen der Aufzeichnungen 2. Ihr Recht, darum ersuchen zu können, dass die teilnehmende Behörde Kopien der Aufzeichnungen herausgibt, sofern Sie ohne den Erhalt dieser Kopien nicht in der Lage wären, die Aufzeichnungen effektiv in Augenschein zu nehmen und zu prüfen und 3. Ihr Recht, dass ein Beauftragter von Ihnen die Aufzeichnungen in Augenschein nimmt und prüft Die teilnehmende Behörde kann annehmen, dass Sie befugt sind, Aufzeichnungen in Bezug auf Ihr Kind in Augenschein zu nehmen und zu prüfen, es sei denn, sie wird darüber informiert, dass Sie gemäß den zutreffenden staatlichen Gesetzen, die Belange wie Fürsorge oder Trennung und Scheidung behandeln, hierzu nicht befugt sind. AUFZEICHNUNGEN ÜBER DEN ZUGANG 34 CFR § 300.614 Jede teilnehmende Behörde muss Aufzeichnungen über die Parteien führen, die Zugang zu den unter Teil B des IDEA erfassten, verwalteten oder genutzten pädagogischen Aufzeichnungen erhalten (außer des Zugangs durch Eltern und hierzu befugte Mitarbeiter der teilnehmenden Behörde) – einschließlich des Namens der Partei, des Datums, an dem der Zugang gewährt wurde, und des Zwecks, zu dem die Partei die Aufzeichnungen nutzen durfte. AUFZEICHNUNGEN ÜBER MEHR ALS EIN KIND 34 CFR § 300.615 Enthält eine pädagogische Aufzeichnung Informationen über mehr als ein Kind, so haben die Eltern dieser Kinder lediglich das Recht auf In-Augenschein-Nahme und Prüfung der Informationen über Ihr Kind oder das Recht, über diese speziellen Informationen informiert zu werden. LISTE DER TYPEN UND AUFBEWAHRUNGSORTE VON INFORMATIONEN 34 CFR § 300.616 Auf Antrag hin muss Ihnen jede teilnehmende Behörde eine Liste der Typen und Aufbewahrungsorte der durch die Behörde erfassten, verwalteten oder genutzten pädagogischen Aufzeichnungen aushändigen. Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen GEBÜHREN 10 34 CFR § 300.617 Jede teilnehmende Behörde darf Ihnen für Kopien von Aufzeichnungen, die gemäß Teil B des IDEA für Sie angefertigt werden, eine Gebühr berechnen, sofern diese Gebühr Sie nicht effektiv davon abhält, Ihr Recht auf In-Augenschein-Nahme und Prüfung dieser Aufzeichnungen wahrzunehmen. Für die Suche nach oder den Abruf von Informationen gemäß Teil B des IDEA darf eine teilnehmende Behörde keine Gebühr berechnen. ÄNDERUNG VON AUFZEICHNUNGEN AUF ERSUCHEN DER ELTERN HIN 34 CFR § 300.618 Glauben Sie, dass Informationen in den pädagogischen Aufzeichnungen über Ihr Kind, die gemäß Teil B des IDEA erfasst, verwaltet oder genutzt werden, ungenau oder irreführend sind bzw. anderweitig gegen das Recht auf Datenschutz oder andere Rechte Ihres Kindes verstoßen, so können Sie beantragen, dass die teilnehmende Behörde, die die Informationen verwaltet, diese ändert. Die teilnehmende Behörde muss ihre Entscheidung darüber, ob sie die Informationen entsprechend Ihrem Gesuch ändern kann, in einem angemessenen Zeitrahmen nach Eingang Ihres Gesuches treffen. Weigert sich die teilnehmende Behörde, die Informationen entsprechend Ihrem Gesuch zu ändern, so muss sie Sie über diese Weigerung informieren und Sie auf Ihr Recht auf eine Anhörung zu diesem Zweck hinweisen – wie beschrieben unter der Überschrift Möglichkeit einer Anhörung. MÖGLICHKEIT EINER ANHÖRUNG 34 CFR § 300.619 Die teilnehmende Behörde muss Ihnen auf Antrag hin eine Anhörung zur Anfechtung von Informationen in den pädagogischen Aufzeichnungen über Ihr Kind einräumen, um sicherzustellen, dass diese nicht ungenau oder irreführend sind bzw. auch nicht anderweitig gegen das Recht auf Datenschutz oder andere Rechte Ihres Kindes verstoßen. VERFAHREN DER ANHÖRUNG 34 CFR § 300.621 Eine Anhörung zur Anfechtung von Informationen in pädagogischen Aufzeichnungen muss entsprechend den Verfahren für derartige Anhörungen nach dem Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA) durchgeführt werden. Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen ERGEBNIS DER ANHÖRUNG 11 34 CFR § 300.620 Entscheidet die teilnehmende Behörde nach der Anhörung, dass die Informationen ungenau oder irreführend sind bzw. anderweitig gegen das Recht auf Datenschutz oder andere Rechte des Kindes verstoßen, so muss sie die Informationen entsprechend ändern und Sie schriftlich informieren. Entscheidet die teilnehmende Behörde nach der Anhörung, dass die Informationen nicht ungenau oder irreführend sind bzw. auch nicht gegen das Recht auf Datenschutz oder andere Rechte des Kindes verstoßen, so muss sie Sie über Ihr Recht informieren, in den Aufzeichnungen, die die teilnehmende Behörde über Ihr Kind führt, eine Erklärung einzufügen, die die Informationen kommentiert oder die Gründe dafür benennt, weshalb Sie mit der Entscheidung der teilnehmenden Behörde nicht einverstanden sind. Eine solche in die Aufzeichnungen Ihres Kindes eingefügte Erklärung muss: 1. so lange von der teilnehmenden Behörde als Teil der Aufzeichnungen Ihres Kindes mit verwahrt werden, wie die Aufzeichnungen oder der angefochtene Teil von der teilnehmenden Behörde verwahrt werden – und – 2. falls die teilnehmende Behörde die Aufzeichnungen Ihres Kindes oder den angefochtenen Teil gegenüber anderen Parteien offen legt, muss diesen Parteien auch jene Erklärung offen gelegt werden ZUSTIMMUNG ZUR OFFENLEGUNG PERSÖNLICH ZURECHENBARER INFORMATIONEN 34 CFR § 300.622 Sofern die Informationen nicht in pädagogischen Aufzeichnungen enthalten sind und die Offenlegung gemäß dem Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA) ohne elterliche Zustimmung erfolgen kann, muss vor der Offenlegung persönlich zurechenbarer Informationen gegenüber anderen Parteien als den Verantwortlichen der teilnehmenden Behörden Ihre Zustimmung eingeholt werden. Außer in den unten bezeichneten Umständen ist Ihre Zustimmung vor einer Offenlegung persönlich zurechenbarer Informationen gegenüber Verantwortlichen teilnehmender Behörden, bei der es darum geht, Anforderungen von Teil B des IDEA zu erfüllen, nicht erforderlich. Ihre Zustimmung, oder die Zustimmung eines berechtigten Kindes, das gemäß den staatlichen Gesetzen als volljährig gilt, muss eingeholt werden, bevor persönlich zurechenbare Informationen Verantwortlichen teilnehmender Behörden offen gelegt werden, die Übergangsleistungen (transition services) erbringen oder für solche bezahlen. Besucht Ihr Kind eine Privatschule außerhalb des von Ihnen bewohnten Schulbezirks (der Zuständigkeit Ihrer Schulverwaltung), oder wird es dies tun, so muss Ihre Zustimmung eingeholt werden, bevor persönlich zurechenbare Informationen über Ihr Kind zwischen Verantwortlichen im Schulbezirk, in dem sich die Privatschule befindet, und Verantwortlichen im Schulbezirk, in dem Sie wohnen, ausgetauscht werden dürfen. Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen SCHUTZMASSNAHMEN 12 34 CFR § 300.623 Alle teilnehmenden Behörden müssen bei der Erfassung, Speicherung, Offenlegung und Vernichtung der persönlich zurechenbaren Informationen die Vertraulichkeit dieser sicherstellen. In jeder teilnehmenden Behörde muss es einen Verantwortlichen geben, der sicherstellt, dass die Vertraulichkeit aller persönlich zurechenbaren Informationen gewährleistet ist. Alle Personen, die persönlich zurechenbare Informationen erfassen oder nutzen, müssen im Hinblick auf die Grundsätze und Verfahren Ihres Staates zur Vertraulichkeit gemäß Teil B des IDEA und des Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA) geschult sein. Jede teilnehmende Behörde muss zum Zwecke der staatlichen In-Augenschein-Nahme eine aktuelle Liste mit den Namen und Positionen derjenigen Mitarbeiter der Behörde führen, die Zugang zu persönlich zurechenbaren Informationen haben können. VERNICHTUNG VON INFORMATIONEN 34 CFR § 300.624 Ihre Schulverwaltung muss Sie darüber informieren, wenn erfasste, verwaltete oder genutzte persönlich zurechenbare Informationen nicht mehr gebraucht werden, um Ihrem Kind pädagogische Leistungen anzubieten. Die Informationen müssen auf Ihren Antrag hin vernichtet werden. Allerdings ist es möglich, dass auf unbestimmte Zeit der Name, die Adresse, Telefonnummer, Noten, Anwesenheit, besuchten Kurse, der erzielte Abschluss und das Abgangsjahr Ihres Kindes als permanente Einträge gespeichert bleiben. Verfahren von Staatsbeschwerden UNTERSCHIED ZWISCHEN VERFAHREN VON LEGITIMITÄTSANHÖRUNGSBESCHWERDEN UND STAATSBESCHWERDEN Die Vorschriften für Teil B des IDEA legen für Staatsbeschwerden (State Complaints) und Legitimitätsbeschwerden und -anhörungen abweichende Verfahren fest. Wie unten erklärt, kann jede Person oder Organisation wegen einem vermeintlichen Verstoß gegen Anforderungen des Teils B durch eine Schulverwaltung, die staatliche Bildungsbehörde oder jede andere öffentliche Behörde eine Staatsbeschwerde vorbringen. Nur Sie oder eine Schulverwaltung dürfen eine Legitimitätsbeschwerde zu einer Sache einreichen, die sich auf den Vorschlag oder die Ablehnung bezieht, die Identifizierung, Beurteilung oder pädagogische Platzierung eines behinderten Kindes auszulösen oder zu ändern – bzw. auf den Vorschlag oder die Ablehnung eines kostenlosen angemessenen öffentlichen Pädagogikprogramms (FAPE) für das Kind. Während das Personal der staatlichen Bildungsbehörde eine Staatsbeschwerde innerhalb von 13 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen 60 Kalendertagen lösen muss, falls diese Zeit nicht ordnungsgemäß verlängert wird, muss ein Verantwortlicher für unabhängige Legitimitätsanhörungen eine Legitimitätsbeschwerde (falls diese nicht durch ein Schlichtungstreffen oder durch Vermittlung gelöst wurden) binnen 45 Kalendertagen nach dem Ende des Schlichtungszeitraums – wie in diesem Dokument unter der Überschrift „Schlichtungsverfahren“ beschrieben – anhören und eine schriftliche Entscheidung ausstellen, es sei denn, dass der Anhörungsverantwortliche auf Ihren Antrag oder den Antrag der Schulverwaltung hin eine konkrete Fristverlängerung gewährt. Die Verfahren für eine Staatsbeschwerde und eine Legitimitätsbeschwerde, die Schlichtung und die Anhörung werden im Folgenden ausführlicher beschrieben. ANWENDUNG DER VERFAHREN FÜR STAATSBESCHWERDEN 34 CFR § 300.151 Allgemeines Jede staatliche Bildungsbehörde muss schriftliche Verfahren dafür besitzen: 1. wie Beschwerden – einschließlich Beschwerden, die durch eine Organisation oder eine Person aus einem anderen Staat vorgebracht werden – gelöst werden 2. wie Beschwerden bei der staatlichen Bildungsbehörde eingereicht werden müssen 3. wie die Verfahren für Staatsbeschwerden großflächig Eltern und anderen interessierten Parteien – einschließlich Elternschulungs- und Elterninformationszentren, Schutz- und Fürspracheinstitutionen, Independent-Living-Zentren und anderen angemessenen Organen – kommuniziert werden können Abhilfe für die Verweigerung angemessener Leistungen Bei der Lösung einer Staatsbeschwerde, bei der die staatliche Bildungsbehörde ein Versäumnis feststellt, angemessene Leistungen zu erbringen, muss die staatliche Bildungsbehörde Folgendes ansprechen: 1. das Versäumnis, angemessene Leistungen zu erbringen, einschließlich der Abhilfemaßnahmen, die den Bedürfnissen des Kindes angemessen sind und 2. das angemessene künftige Angebot von Leistungen für alle Kinder mit Behinderungen MINDESTVERFAHREN BEI STAATSBESCHWERDEN 34 CFR § 300.152 Zeitlimit, Mindestverfahren Jede staatliche Bildungsbehörde muss in ihren Verfahren für Staatsbeschwerden ein Zeitlimit von 60 Kalendertagen ab der Einreichung der Beschwerde festgeschrieben haben. Dies ist erforderlich, um: 1. eine unabhängige Untersuchung vor Ort durchzuführen, sofern die staatliche Bildungsbehörde bestimmt, dass eine Untersuchung nötig ist 2. dem Beschwerdeführer die Gelegenheit einzuräumen, mündlich oder schriftlich zusätzliche Informationen zu den Anschuldigungen in der Beschwerde einzureichen 3. der Schulverwaltung oder anderen öffentlichen Behörde die Gelegenheit einzuräumen, auf die Beschwerde zu reagieren, einschließlich – mindestens: (a) als Option für die 14 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Behörde, eines Vorschlags zur Lösung der Beschwerde und (b) einer Gelegenheit dafür, dass das Elternteil, das die Beschwerde eingereicht hat, und die Behörde sich freiwillig einverstanden erklären, eine Vermittlung aufzunehmen 4. alle relevanten Informationen zu prüfen und unabhängig festzustellen, ob die Schulverwaltung oder eine andere öffentliche Behörde gegen eine Anforderung von Teil B des IDEA verstößt und 5. dem Beschwerdeführer eine schriftliche Entscheidung zukommen zu lassen, die auf alle Anschuldigungen der Beschwerde eingeht und Folgendes enthält: (a) die festgestellten Sachverhalte und daraus folgenden Schlüsse und (b) die Gründe für die abschließende Entscheidung der staatlichen Bildungsbehörde Fristverlängerung, abschließende Entscheidung, Umsetzung Darüber hinaus gilt für die oben beschriebenen Verfahren der staatlichen Bildungsbehörde: 1. Sie dürfen eine Verlängerung des 60-Kalendertage-Zeitlimits nur dann zulassen, wenn: (a) bei einer konkreten Staatsbeschwerde außergewöhnliche Umstände vorliegen oder (b) das Elternteil und die Schulverwaltung oder die andere öffentliche Behörde, die involviert sind, freiwillig vereinbaren, die Zeitspannen zu verlängern, um die Angelegenheit – so im Staat verfügbar – über eine Vermittlung oder alternative Methoden der Streitbeilegung zu lösen. 2. Sie müssen – sofern nötig – für die effektive Umsetzung der abschließenden Entscheidung der staatlichen Bildungsbehörde Verfahren benennen, einschließlich (a) Aktivitäten zur technischen Unterstützung, (b) Verhandlungen und (c) Abhilfemaßnahmen, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen. Staatsbeschwerden und Legitimitätsanhörungen Geht eine schriftliche Staatsbeschwerde ein, die gleichzeitig Gegenstand einer – wie unter der Überschrift Einreichung von Legitimitätsbeschwerden unten beschrieben – Legitimitätsanhörung ist, oder enthält die Staatsbeschwerde mehrere Themen, von denen eines oder mehrere Teil einer solchen Anhörung ist bzw. sind, so muss der Staat die Staatsbeschwerde oder den Teil der Staatsbeschwerde, der in der Legitimitätsanhörung behandelt wird, bis zum Ende der Anhörung ruhen lassen. Alle Themen in der Staatsbeschwerde, die nicht Teil der Legitimitätsanhörung sind, müssen unter Berücksichtigung des Zeitlimits und der oben beschriebenen Verfahren gelöst werden. Sind Themen, die in einer Staatsbeschwerde angesprochen werden, bereits in einer Legitimitätsanhörung mit denselben Parteien (Ihnen und der Schulverwaltung) entschieden worden, so gilt die Entscheidung der Legitimitätsanhörung als für diese Themen bindend und die staatliche Bildungsbehörde muss den Beschwerdeführer darüber informieren, dass die Entscheidung bindend ist. Eine Beschwerde, in der Beschuldigungen erhoben werden, dass eine Schulverwaltung oder andere öffentliche Behörde es versäumt hat, eine Entscheidung einer Legitimitätsanhörung umzusetzen, muss durch die staatliche Bildungsbehörde gelöst werden. EINREICHUNG VON BESCHWERDEN 34 CFR § 300.153 Organisationen oder Personen können gemäß den oben beschriebenen Verfahren eine unterzeichnete schriftliche Staatsbeschwerde einreichen. 15 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Die Staatsbeschwerde muss umfassen: 1. eine Aussage dazu, dass eine Schulverwaltung oder andere öffentliche Behörde gegen eine Anforderung von Teil B des IDEA oder dessen Vorschriften verstoßen hat 2. die Tatsachen, auf der die Aussage basiert 3. die Unterschrift und Kontaktinformationen des Beschwerdeführers und 4. sofern bezüglich eines speziellen Kindes Verstöße vorgebracht werden: (a) den Namen und die Wohnadresse des Kindes (b) den Namen der von dem Kind besuchten Schule (c) Im Falle eines obdachlosen Kindes oder Jugendlichen die verfügbaren Kontaktinformationen des Kindes und den Namen der Schule, die das Kind besucht (d) eine Beschreibung der Art des Problems des Kindes, einschließlich der Fakten zu dem Problem und (e) eine vorgeschlagene Lösung des Problems – zu dem Ausmaß, zu dem eine solche der Person, die die Beschwerde einreicht, zur Zeit der Einreichung bekannt und verfügbar ist Die Beschwerde muss sich auf einen Verstoß berufen, der nicht länger als ein Jahr vor dem Datum zurückliegt, zu dem die Beschwerde wie beschrieben unter der Überschrift Anwendung der Verfahren von Staatsbeschwerden eingegangen ist. Die Partei, die die Staatsbeschwerde einreicht, muss der Schulverwaltung oder anderen öffentlichen Behörde zur selben Zeit, zu der die Beschwerde bei der staatlichen Bildungsbehörde eingereicht wird, eine Kopie der Beschwerde zuleiten. Verfahren von Legitimitätsbeschwerden (Due-Process Complaints) EINREICHUNG VON LEGITIMITÄTSBESCHWERDEN 34 CFR § 300.507 Allgemeines Sie oder die Schulverwaltung können zu jedem Thema bezüglich des Angebots oder Verweigerns, die Identifizierung, Beurteilung oder pädagogische Platzierung Ihres Kindes oder ein kostenloses angemessenes öffentliches Pädagogikprogramm (Free Appropriate Public Education, FAPE) für Ihr Kind auszulösen oder zu ändern, eine Legitimitätsbeschwerde einreichen. Die Legitimitätsbeschwerde muss sich auf einen Verstoß beziehen, der sich nicht länger als zwei Jahre vor dem Zeitpunkt zugetragen hat, zu dem Sie oder die Schulverwaltung von der beschuldigten Handlung, die die Basis der Legitimitätsbeschwerde darstellt, erfuhren oder hätten wissen müssen. Der obige Zeitrahmen bezieht sich nicht auf Sie, wenn Sie auf Grund von Folgendem innerhalb des Zeitrahmens keine Legitimitätsbeschwerde einreichen konnten: 1. Die Schulverwaltung hat ausdrücklich falsch dargestellt, dass sie die in der Beschwerde erwähnten Themen gelöst hat oder 16 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen 2. Die Schulverwaltung hat Ihnen Informationen vorenthalten, die sie Ihnen gemäß Teil B des IDEA hätte liefern müssen. Informationen für Eltern Die Schulverwaltung muss Sie über alle kostenlosen oder kostengünstigen juristischen und anderen relevanten Leistungen informieren, die in der Region verfügbar sind, sofern Sie diese Informationen anfordern oder Sie oder die Schulverwaltung eine Legitimitätsbeschwerde einreichen. LEGITIMITÄTSBESCHWERDEN 34 CFR § 300.508 Allgemeines Um eine Anhörung zu beantragen, müssen Sie oder die Schulverwaltung (oder Ihr Rechtsbeistand bzw. der der Schulverwaltung) der jeweils anderen Partei eine Legitimitätsbeschwerde zustellen. Diese Beschwerde muss alle unten aufgeführten Positionen beinhalten und vertraulich behandelt werden. Sie oder die Schulverwaltung, d. h. derjenige, der die Beschwerde eingereicht hat, muss auch eine Kopie der Beschwerde an die staatliche Bildungsbehörde schicken. Inhalt der Beschwerde Eine Legitimitätsbeschwerde muss enthalten: 1. den Namen des Kindes 2. die Wohnadresse des Kindes 3. den Namen der Schule des Kindes 4. falls das Kind oder der Jugendliche obdachlos ist, seine Kontaktinformationen und den Namen der Schule des Kindes 5. eine Beschreibung der Art des Problems des Kindes – bezogen auf die vorgeschlagene oder verweigerte Handlung, einschließlich der Fakten zu dem Problem und 6. eine vorgeschlagene Lösung des Problems – zu dem Ausmaß, zu dem eine solche der Person oder der Schulverwaltung zu der Zeit bekannt und verfügbar ist Erforderliche Benachrichtigung vor einer Anhörung zu einer Legitimitätsbeschwerde Sie oder die Schulverwaltung sind erst dann zu einer Legitimitätsanhörung berechtigt, wenn Sie oder die Schulverwaltung (oder Ihr Rechtsbeistand bzw. der der Schulverwaltung) eine Legitimitätsbeschwerde einreichen, die die oben aufgelisteten Informationen enthält. Hinlänglichkeit der Beschwerde Damit eine Legitimitätsbeschwerde bearbeitet werden kann, muss sie für hinlänglich befunden werden. Eine Legitimitätsbeschwerde wird als hinlänglich angesehen (dass sie die obigen inhaltlichen Anforderungen erfüllt), es sei denn, dass die Partei, die die Legitimitätsbeschwerde erhält (Sie oder die Schulverwaltung), den Anhörungsverantwortlichen und die andere Partei schriftlich innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Beschwerde über Ihre Auffassung informiert, dass die Legitimitätsbeschwerde obige Anforderungen nicht erfüllt. 17 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt der Benachrichtigung darüber, dass die empfangende Partei (Sie oder die Schulverwaltung) die Legitimitätsbeschwerde für nicht hinlänglich befindet, muss der Anhörungsverantwortliche entscheiden, ob die Legitimitätsbeschwerde die oben aufgeführten Anforderungen erfüllt, und muss Sie und die Schulverwaltung sofort schriftlich darüber informieren. Änderung von Beschwerden Sie oder die Schulverwaltung dürfen die Beschwerde nur dann ändern, wenn: 1. die andere Partei die Änderungen schriftlich genehmigt und die Gelegenheit erhält, die Legitimitätsbeschwerde – wie unten beschrieben – durch ein Schlichtungstreffen zu lösen oder 2. der Anhörungsverantwortliche spätestens fünf Tage vor Beginn der Legitimitätsanhörung seine Genehmigung für die Änderungen erteiltNimmt die Beschwerde führende Partei (Sie oder die Schulverwaltung) Änderungen an der Legitimitätsbeschwerde vor, so beginnen die Frist für das Schlichtungstreffen (innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Beschwerde) und die Frist für die Schlichtung (innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Beschwerde) von Neuem – zu dem Datum, zu dem die geänderte Beschwerde eingereicht wird. Antwort der lokalen pädagogischen Behörde (Local Educational Agency, LEA) oder der Schulverwaltung auf Legitimitätsbeschwerden Hat Ihnen die Schulverwaltung – wie unter der Überschrift Vorherige schriftliche Erklärung beschrieben – vorab keine schriftliche Erklärung zum Thema Ihrer Legitimitätsbeschwerde zugestellt, so muss sie Ihnen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Legitimitätsbeschwerde eine Antwort zukommen lassen, die Folgendes enthält: 1. eine Erklärung darüber, weshalb die Schulverwaltung die Handlung, auf die sich die Legitimitätsbeschwerde bezieht, vorgeschlagen oder verweigert hat 2. eine Beschreibung der anderen Möglichkeiten, die das Team des individuellen Pädagogikprogramms (Individualized Education Program, IEP) Ihres Kindes in Erwägung gezogen hat, und warum diese Möglichkeiten abgelehnt wurden 3. eine Beschreibung aller Beurteilungsverfahren, Prüfungen, Aufzeichnungen oder Berichte, die der Schulverwaltung als Basis für die vorgeschlagene oder verweigerte Handlung gedient haben und 4. eine Beschreibung der anderen Faktoren, die für die vorgeschlagene oder verweigerte Handlung der Schulverwaltung relevant sind Trotz der Bereitstellung der Informationen in den obigen Punkten 1 bis 4 kann die Schulverwaltung dennoch behaupten, dass Ihre Legitimitätsbeschwerde nicht hinlänglich war. Antwort anderer Parteien auf Legitimitätsbeschwerden Außer den Vorgaben unter der letzten Zwischenüberschrift Antwort der lokalen pädagogischen Behörde (Local Educational Agency, LEA) oder der Schulverwaltung auf Legitimitätsbeschwerden muss eine Partei, die eine Legitimitätsbeschwerde erhält, der anderen Partei innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Beschwerde eine Antwort zukommen lassen, die ausdrücklich auf die Themen der Beschwerde eingeht. Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen MODELLFORMULARE 18 34 CFR § 300.509 Die staatliche Bildungsbehörde hat Modellformulare entwickelt, die Ihnen bei der Einreichung einer Legitimitätsbeschwerde oder Staatsbeschwerde helfen sollen. Sie müssen diese Modellformulare jedoch nicht verwenden; Sie können entweder dieses oder ein anderes angemessenes Modellformular verwenden – so lange es die Informationen enthält, die für die Einreichung einer Legitimitäts- oder Staatsbeschwerde erforderlich sind. Die Modellformulare erhalten Sie wie folgt: 1. Per Download von der Website – http://www.dese.mo.gov/divspeced/Complaint_System/index.htm 2. Telefonisch beim Missouri Department of Elementary and Secondary Education unter der Nummer +1-573-751-0602. VERMITTLUNG 34 CFR § 300.506 Allgemeines Die staatliche Bildungsbehörde muss eine Vermittlung ermöglichen, damit Sie und die Schulverwaltung Streitigkeiten über Belange von Teil B des IDEA – einschließlich Belangen, die sich vor der Einreichung einer Legitimitätsbeschwerde ergeben haben – ausräumen können. Die Vermittlung steht daher zur Beilegung von Streitigkeiten gemäß Teil B des IDEA zur Verfügung – gleichgültig, ob Sie zur Beantragung einer Legitimitätsanhörung eine Legitimitätsbeschwerde eingereicht haben, wie beschrieben unter der Überschrift Einreichung von Legitimitätsbeschwerden, oder nicht. Anforderungen Die Verfahren müssen sicherstellen, dass die Vermittlung: 1. für Sie und die Schulverwaltung freiwillig ist 2. nicht dazu verwendet wird, Ihnen Ihr Recht auf eine Legitimitätsanhörung zu verweigern oder eine solche hinauszuzögern, oder dazu, Ihnen andere Rechte zu verweigern, die Ihnen nach Teil B des IDEA zustehen und 3. von einem qualifizierten und unparteiischen Vermittler durchgeführt wird, der in effektiven Vermittlungsmethoden geschult ist Um eine Vermittlung zu beantragen, schicken Sie bitte ein schriftliches Gesuch an: Missouri Department of Elementary and Secondary Education Division of Special Education/Compliance Section PO Box 480 Jefferson City, MO 65102-0480, USA 19 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Die Schulverwaltung darf Verfahren entwickeln, die Eltern und Schulen, die kein Vermittlungsverfahren nutzen möchten, zu einem für Sie günstigen Zeitpunkt und an einem für sie günstigen Ort ein Treffen mit einer unparteiischen Partei ermöglichen: 1. die vertraglich an eine angemessene alternative Körperschaft für die Schlichtung von Streitigkeiten oder ein Elterntrainings- und Elterninformationszentrum bzw. ein Gemeindezentrum für Elternressourcen im Staat gebunden ist und 2. die Ihnen die Vorteile des Vermittlungsverfahrens erläutern und Sie zu dessen Nutzung anhalten würde Der Staat muss eine Liste mit Personen führen, die qualifizierte Vermittler sind und die Gesetze und Vorschriften bezüglich des Angebots sonderpädagogischer und diesbezüglicher Leistungen kennen. Die staatliche Bildungsbehörde hat Vermittler auf zufälliger, rotierender oder anderweitig unabhängiger Basis auszuwählen. Die Kosten des Vermittlungsverfahrens – einschließlich der Kosten von Treffen – trägt der Staat. Jedes Treffen im Vermittlungsverfahren muss rechtzeitig geplant und an einem Ort gehalten werden, der für Sie und die Schulverwaltung günstig ist. Legen Sie und die Schulverwaltung eine Streitigkeit über ein Vermittlungsverfahren bei, müssen beide Parteien eine schriftliche Vereinbarung eingehen, die die Schlichtung darlegt und: 1. erklärt, dass alles während des Vermittlungsverfahrens Besprochene vertraulich bleiben wird und nicht als Beweismittel in nachfolgenden Legitimitätsanhörungen oder Zivilprozessen verwendet werden darf und 2. von sowohl Ihnen als auch einem Vertreter der Schulverwaltung, der befugt ist, die Schulverwaltung rechtlich zu binden, unterzeichnet wird Eine schriftliche unterzeichnete Vermittlungsvereinbarung ist in jedem zuständigen staatlichen Gericht (einem Gericht, das gemäß den staatlichen Gesetzen befugt ist, diese Art von Fällen anzuhören) oder District Court der Vereinigten Staaten von Amerika durchsetzbar. Alles während des Vermittlungsverfahrens Besprochene muss vertraulich bleiben. Es kann nicht in künftigen Legitimitätsanhörungen oder Zivilprozessen an Bundes- oder staatlichen Gerichten eines Staates, der gemäß Teil B des IDEA Unterstützung erhält, als Beweismittel verwendet werden. Unparteiischkeit des Vermittlers Der Vermittler: 1. darf kein Angestellter der staatlichen Bildungsbehörde oder der Schulverwaltung sein, die an der Ausbildung oder Sorge um Ihr Kind beteiligt sind und 2. darf keine persönlichen oder beruflichen Interessen hegen, die seine Objektivität kompromittieren Eine Person, die anderweitig als Vermittler qualifiziert ist, ist nicht allein deswegen ein Angestellter einer Schulverwaltung oder staatlichen Behörde, weil er von der Schulverwaltung oder Behörde bezahlt wird, um als Vermittler zu fungieren. Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen PLATZIERUNG DES KINDES WÄHREND SCHWEBENDER LEGITIMITÄTSBESCHWERDEN UND LEGITIMITÄTSANHÖRUNGEN 20 34 CFR § 300.518 Außer, wie unter der Überschrift VERFAHREN FÜR DAS DISZIPLINIEREN BEHINDERTER KINDER unten beschrieben, gilt: Wurde der anderen Partei eine Legitimitätsbeschwerde zugestellt, so muss Ihr Kind während der Zeit des Schlichtungsverfahrens und während des Wartens auf eine Entscheidung einer unparteiischen Legitimitätsanhörung oder eines gerichtlichen Verfahrens in seiner gegenwärtigen Platzierung verbleiben – es sei denn, Sie und der Staat oder die Schulverwaltung vereinbaren etwas Abweichendes. Geht es bei der Legitimitätsbeschwerde um einen Antrag auf Erstaufnahme in einer öffentlichen Schule, so muss Ihr Kind mit Ihrer Erlaubnis bis zum Abschluss all solcher Verfahren am regulären öffentlichen Schulprogramm teilnehmen. Geht es bei der Legitimitätsbeschwerde um einen Antrag auf Erstleistungen nach Teil B des IDEA für ein Kind, das statt wie bisher unter Teil C des IDEA nun nach Teil B Leistungen erhalten soll und nicht mehr zu Leistungen unter Teil C berechtigt ist, da es drei Jahre alt geworden ist, so ist die Schulverwaltung nicht mehr dazu verpflichtet, die Leistungen nach Teil C anzubieten, die das Kind bislang bezogen hat. Wird festgestellt, dass das Kind zu Leistungen nach Teil B des IDEA berechtigt ist, und erteilen Sie Ihre Zustimmung dazu, dass das Kind erstmalig sonderpädagogische und diesbezügliche Leistungen erhalten darf, dann muss die Schulverwaltung – vorbehaltlich des Ausgangs des Verfahrens – diejenigen sonderpädagogischen und diesbezüglichen Leistungen anbieten, die unstrittig sind (die, denen Sie und die Schulverwaltung beide zustimmen). SCHLICHTUNGSVERFAHREN 34 CFR § 300.510 Schlichtungstreffen Innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über Ihre Legitimitätsbeschwerde, und vor dem Zeitpunkt, zu dem die Legitimitätsanhörung beginnt, muss die Schulverwaltung mit Ihnen und dem zutreffenden Mitglied bzw. den zutreffenden Mitgliedern des Teams des individuellen Pädagogikprogramms (Individualized Education Program, IEP) mit speziellen Kenntnissen bezüglich der in Ihrer Legitimitätsbeschwerde angeführten Tatsachen ein Treffen halten. Bei diesem Treffen: 1. muss ein Vertreter der Schulverwaltung teilnehmen, der befugt ist, im Namen der Schulverwaltung Entscheidungen zu treffen und 2. darf kein Rechtsbeistand der Schulverwaltung teilnehmen, es sei denn, dass auch Sie von einem Rechtsbeistand begleitet werden Sie und die Schulverwaltung bestimmen die zutreffenden Mitglieder des IEP-Teams, die an dem Treffen teilnehmen sollen. Zweck dieses Treffens ist es, dass Sie Ihre Legitimitätsbeschwerde und die Tatsachen, die ihr zu Grunde liegen, miteinander besprechen können, und die Schulverwaltung so die Möglichkeit erhält, die Streitigkeit beizulegen. 21 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Das Schlichtungstreffen ist nicht erforderlich, wenn: 1. Sie und die Schulverwaltung schriftlich vereinbaren, auf das Treffen zu verzichten oder 2. Sie und die Schulverwaltung vereinbaren, das Vermittlungsverfahren zu nutzen – wie unter der Überschrift Vermittlung beschrieben Schlichtungszeit Hat die Schulverwaltung die Legitimitätsbeschwerde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach deren Erhalt zu Ihrer Zufriedenheit gelöst (während der Zeit für das Schlichtungsverfahren), kann die Legitimitätsanhörung stattfinden. Die Zeit von 45 Kalendertagen für die Abgabe einer endgültigen Entscheidung beginnt mit dem Ablauf der 30 Kalendertage langen Schlichtungszeit. Es gibt gewisse Ausnahmen für Anpassungen der Schlichtungszeit von 30 Kalendertagen – wie unten beschrieben. Außer, wenn Sie und die Schulverwaltung beide vereinbart haben, auf das Schlichtungsverfahren zu verzichten oder die Vermittlung zu nutzen, wird Ihr Versäumnis, am Schlichtungstreffen teilzunehmen, die Zeiträume für das Schlichtungsverfahren und die Legitimitätsanhörung so lange hinauszögern, bis Sie sich bereit erklären, an einem Treffen teilzunehmen. Falls es der Schulverwaltung nach angemessenen Anstrengungen und der Dokumentation dieser nicht gelingt, Sie zur Teilnahme am Schlichtungstreffen zu bewegen, so kann sie zum Ende der 30 Kalendertage langen Schlichtungszeit beantragen, dass ein Anhörungsverantwortlicher Ihre Legitimitätsbeschwerde abweist. In der Dokumentation dieser Anstrengungen müssen die Bemühungen der Schulverwaltung deutlich werden, einen für beide Seiten akzeptablen Zeitpunkt und Ort zu vereinbaren – zum Beispiel durch: 1. detaillierte Protokolle zustande gekommener oder versuchter Telefonate und die Ergebnisse dieser 2. Kopien von Schriftstücken, die Ihnen geschickt wurden, und erhaltene Antworten, und 3. detaillierte Aufzeichnungen über Besuche bei Ihnen zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz Versäumt es die Schulverwaltung, das Schlichtungstreffen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Benachrichtigung über Ihre Legitimitätsbeschwerde zu halten oder versäumt sie es, am Schlichtungstreffen teilzunehmen, so können Sie einen Anhörungsverantwortlichen bitten, den Beginn des 45 Kalendertage langen Zeitraums für die Legitimitätsanhörung anzuordnen. Anpassungen der 30 Kalendertage langen Schlichtungszeit Falls Sie und die Schulverwaltung schriftlich vereinbaren, auf das Schlichtungstreffen zu verzichten, beginnt der 45 Kalendertage lange Zeitraum für die Legitimitätsanhörung am darauf folgenden Tag. Stellen Sie und die Schulverwaltung schriftlich nach Beginn der Vermittlung oder des Schlichtungstreffens, jedoch noch vor dem Ende der 30 Kalendertage langen Schlichtungszeit, fest, dass keine Übereinkunft möglich ist, beginnt der 45 Kalendertage lange Zeitraum für die Legitimitätsanhörung am darauf folgenden Tag. Vereinbaren Sie und die Schulverwaltung, das Vermittlungsverfahren zu nutzen, so können beide Parteien am Ende der 30 Kalendertage langen Schlichtungszeit schriftlich beschließen, die Vermittlung so lange fortzusetzen, bis eine Übereinkunft erzielt wird. Ziehen Sie oder die Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen 22 Schulverwaltung sich vom Vermittlungsverfahren zurück, beginnt der 45 Kalendertage lange Zeitraum für die Legitimitätsanhörung am darauf folgenden Tag. Schriftliche Vereinbarung über Übereinkunft Wird beim Schlichtungstreffen bezüglich der Streitigkeit eine Übereinkunft erzielt, müssen Sie und die Schulverwaltung eine rechtlich bindende Vereinbarung eingehen, die: 1. von Ihnen und einem Vertreter der Schulverwaltung, der befugt ist, diese rechtlich zu binden, unterzeichnet wird und 2. in jedem zuständigen staatlichen Gericht (einem staatlichen Gericht, das befugt ist, diese Art von Fällen anzuhören) oder einem District Court der Vereinigten Staaten von Amerika oder durch die staatliche Bildungsbehörde, sofern Ihr Staat andere Mechanismen oder Verfahren vorsieht, die es den Parteien gestatten, die Durchsetzung von Schlichtungsvereinbarungen zu verfolgen, durchsetzbar ist Zeitraum der Vereinbarungsprüfung Falls Sie und die Schulverwaltung in Folge eines Schlichtungstreffens eine Vereinbarung eingehen, kann jede der Parteien (Sie oder die Schulverwaltung) diese Vereinbarung innerhalb von drei Werktagen ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie und die Schulverwaltung die Vereinbarung unterzeichnet haben, für nichtig erklären. Anhörungen zu Legitimitätsbeschwerden UNABHÄNGIGE LEGITIMITÄTSANHÖRUNGEN 34 CFR § 300.511 Allgemeines Wann immer eine Legitimitätsbeschwerde eingereicht wird, müssen Sie oder die in die Streitigkeit involvierte Schulverwaltung die Möglichkeit einer unabhängigen Legitimitätsanhörung haben – wie in den Abschnitten Legitimitätsbeschwerden und Schlichtungsverfahren beschrieben. Der schriftliche Antrag für eine Legitimitätsanhörung muss an das Missouri Department of Elementary and Secondary Education geschickt werden. Ebenso muss er kopiert und an die Behörde geschickt werden, gegen die Sie mit der Legitimitätssache vorgehen. Die Postanschrift des Departments lautet: MODESE Attention: Compliance Section/Special Education PO Box 480 Jefferson City, MO 65102, USA Fax: +1-573-526-4404 Unabhängiger Anhörungsverantwortlicher 23 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Mindestvoraussetzungen eines Anhörungsverantwortlichen: 1. Er darf kein Angestellter der staatlichen Bildungsbehörde oder der Schulverwaltung sein, die an der Ausbildung oder Sorge um Ihr Kind beteiligt sind. Jedoch ist er nicht allein deswegen schon ein Angestellter einer Behörde, weil er von der Behörde bezahlt wird, um als Anhörungsverantwortlicher zu fungieren. 2. Er darf keine persönlichen oder beruflichen Interessen hegen, die seine Objektivität für die Anhörung kompromittieren. 3. Er muss ausreichende Kenntnisse besitzen und die Bestimmungen des IDEA, bundesstaatliche und staatliche Vorschriften bezüglich des IDEA sowie die rechtlichen Interpretationen des IDEA seitens bundesstaatlicher und staatlicher Gesetze verstehen und 4. muss über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, in Übereinstimmung mit den zutreffenden juristischen Standardpraktiken Anhörungen zu halten sowie Entscheidungen zu treffen und schriftlich festzuhalten. Jede Schulverwaltung muss eine Aufstellung über die Personen führen, die als Anhörungsverantwortliche arbeiten – jeweils mit einer Erklärung zu den Qualifikationen der Person. Thema der Legitimitätsanhörung Die Partei (Sie oder die Schulverwaltung), die die Legitimitätsanhörung beantragt, darf – es sei denn, die andere Partei erklärt ihr Einverständnis – auf der Legitimitätsanhörung keine Themen vorbringen, die nicht in der Legitimitätsbeschwerde benannt wurden. Zeitrahmen für die Beantragung einer Anhörung Sie oder die Schulverwaltung müssen eine unabhängige Anhörung zu einer Legitimitätsbeschwerde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt beantragen, zu dem Sie oder die Schulverwaltung von dem in der Beschwerde angesprochenen Thema wussten oder hätten wissen sollen. Ausnahmen bezüglich der zeitlichen Abfolge Die obige zeitliche Abfolge findet keine Anwendung auf Sie, wenn Sie auf Grund folgender Umstände keine Legitimitätsbeschwerde haben einreichen können: 1. Die Schulverwaltung hat ausdrücklich falsch dargestellt, dass sie die in Ihrer Beschwerde erwähnten Themen gelöst hat oder 2. Die Schulverwaltung hat Ihnen Informationen vorenthalten, die sie Ihnen gemäß Teil B des IDEA hätte liefern müssen. Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen ANHÖRUNGSRECHTE 24 34 CFR § 300.512 Allgemeines Jede Partei einer Legitimitätsanhörung (einschließlich Anhörungen bezogen auf Disziplinarverfahren) hat das Recht: 1. durch einen Rechtsbeistand und/oder Personen mit speziellen Kenntnissen oder spezieller Ausbildung hinsichtlich der Probleme behinderter Kinder begleitet und beraten zu werden 2. Beweise vorzulegen und Zeugen zu konfrontieren, zu befragen und deren Anwesenheit zu verlangen 3. bei der Anhörung die Vorlage von Beweisen zu verbieten, die dieser Partei nicht mindestens fünf Werktage vor der Anhörung offen gelegt wurden 4. eine schriftliche oder, auf Ihre Wahl hin, elektronische wortwörtliche Aufzeichnung der Anhörung zu erhalten und 5. eine schriftliche oder, auf Ihre Wahl hin, elektronische Aufzeichnung der festgestellten Sachverhalte (Findings of Fact) und Entscheidungen zu erhalten Zusätzliche Offenlegung von Informationen Mindestens fünf Werktage vor einer Legitimitätsanhörung müssen Sie und die Schulverwaltung sich gegenseitig alle bis zu diesem Datum abgeschlossenen Beurteilungen und alle auf diesen Beurteilungen basierenden Empfehlungen offen legen, die Sie oder die Schulverwaltung auf der Anhörung verwenden möchten. Ein Anhörungsverantwortlicher darf jede Partei, die diese Anforderung nicht erfüllt, davon abhalten, bei der Anhörung ohne die Zustimmung der anderen Partei die relevante Beurteilung oder Empfehlung einzubringen. Elterliche Rechte bei Anhörungen Ihnen muss das Recht eingeräumt werden: 1. dass Ihr Kind anwesend sein darf 2. dass Ihre Anhörung öffentlich gehalten werden darf und 3. das Sie kostenlos das Protokoll der Anhörung, die festgestellten Sachverhalte (Findings of Fact) und Entscheidungen erhalten ANHÖRUNGSENTSCHEIDUNGEN 34 CFR § 300.513 Entscheidung des Anhörungsverantwortlichen Die Entscheidung eines Anhörungsverantwortlichen darüber, ob Ihrem Kind ein kostenloses angemessenes öffentliches Pädagogikprogramm (FAPE) zuteil geworden ist, bedarf einer substanziellen Begründung. In Belangen, bei denen ein verfahrenstechnischer Verstoß reklamiert wird, darf ein Anhörungsverantwortlicher nur dann befinden, dass Ihr Kind kein kostenloses, angemessenes Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen 25 öffentliches Pädagogikprogramm (Free Appropriate Public Education, FAPE) zuteil wurde, wenn die verfahrenstechnischen Unzulänglichkeiten: 1. sich auf das Recht Ihres Kindes auf ein FAPE ausgewirkt haben 2. sich beträchtlich auf die Möglichkeit für Sie ausgewirkt haben, am Entscheidungsprozess über das Angebot eines FAPE für Ihr Kind teilzunehmen oder 3. einen Mangel an pädagogischem Vorteil verursacht haben Auslegungsklausel Keine der oben beschriebenen Bestimmungen dürfen so interpretiert werden, dass ein Anhörungsverantwortlicher davon abgehalten wäre, einer Schulverwaltung vorzuschreiben, die Anforderungen im Abschnitt für Verfahrenssicherungen der bundesstaatlichen Bestimmungen gemäß Teil B des IDEA (34 CFR §§ 300.500 bis 300.536) einzuhalten. Separates Ersuchen um Legitimitätsanhörung Nichts im Abschnitt für Verfahrenssicherungen der bundesstaatlichen Bestimmungen gemäß Teil B des IDEA (34 CFR §§ 300.500 bis 300.536) darf so interpretiert werden, dass Sie davon abgehalten wären, zu einem Thema, das sich von einer bereits eingereichten Legitimitätsbeschwerde unterscheidet, eine separate Legitimitätsbeschwerde einzureichen. Erkenntnisse und Entscheidungen an das Beratungspanel (Advisory Panel) und die Öffentlichkeit Die staatliche Bildungsbehörde oder die Schulverwaltung (der, der für Ihre Anhörung verantwortlich war) muss nach dem Löschen aller persönlich zurechenbaren Informationen: 1. die Erkenntnisse und Entscheidungen der Legitimitätsanhörung oder -anfechtung an das sonderpädagogische Beratungspanel des Staates (State Special Education Advisory Panel) liefern und 2. diese Erkenntnisse und Entscheidungen der Öffentlichkeit zugänglich machen Anfechtungen ENDGÜLTIGKEIT VON ENTSCHEIDUNGEN – ANFECHTUNGEN – UNABHÄNGIGE PRÜFUNGEN 34 CFR § 300.514 Endgültigkeit der Anhörungsentscheidung Eine in einer Legitimitätsanhörung getroffene Entscheidung (einschließlich Anhörungen bezogen auf Disziplinarverfahren) ist endgültig, es sei denn, dass eine Partei, die an der Anhörung beteiligt war (Sie oder die Schulverwaltung), die Entscheidung über eine Zivilklage anfechtet – wie unten beschrieben. Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen ZEITLICHER ABLAUF UND PRAKTIKABILITÄT VON ANHÖRUNGEN UND PRÜFUNGEN 26 34 CFR § 300.515 Die staatliche Bildungsbehörde muss sicherstellen, dass spätestens 45 Kalendertage nach Ablauf des 30 Kalendertage langen Zeitraums für Schlichtungstreffen oder, wie beschrieben unter der Zwischenüberschrift Anpassungen der 30 Kalendertage langen Schlichtungszeit, spätestens 45 Kalendertage nach Ablauf des angepassten Zeitraums: 1. eine endgültige Entscheidung in der Anhörung getroffen wird und 2. allen Parteien eine Kopie der Entscheidung zugeht Ein Anhörungsverantwortlicher kann auf Antrag jeder der Parteien über den oben beschriebenen 45 Kalendertage langen Zeitraum hinaus bestimmte Fristverlängerungen gewähren. Jede Anhörung muss zu einer Zeit und an einem Ort stattfinden, die für Sie und Ihr Kind angemessen praktikabel sind. ZIVILKLAGEN, EINSCHLIESSLICH DES ZEITRAUMS, IN DEM DIESE EINZUREICHEN SIND 34 CFR § 300.516 Allgemeines Jede Partei (Sie oder die Schulverwaltung), die den Erkenntnissen und der Entscheidung einer Legitimitätsanhörung widerspricht (einschließlich Anhörungen bezogen auf Disziplinarverfahren), hat das Recht, zu dem Thema der Legitimitätsanhörung Zivilklage zu erheben. Die Klage kann in einem zuständigen staatlichen Gericht (einem Gericht, das befugt ist, diese Art von Fällen anzuhören) oder einem District Court der Vereinigten Staaten von Amerika eingereicht werden – gleichgültig, um welchen Betrag es bei der Streitigkeit geht. Zeitliche Begrenzung Die Partei (Sie oder die Schulverwaltung), die die Klage einreicht, hat 45 Kalendertage, gerechnet ab dem Datum der Entscheidung des Anhörungsverantwortlichen, um die Zivilklage einzureichen. Zusätzliche Verfahren Bei allen Zivilklagen wird das Gericht: 1. die Aufzeichnungen über die Verwaltungsverfahren erhalten 2. auf Ihren Antrag oder den Antrag der Schulverwaltung hin zusätzliche Beweise anhören und 3. seine Entscheidung nach der Gewichtigkeit der Beweise treffen und die Abhilfe zuweisen, die es für angemessen hält 27 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Zuständigkeit von District Courts Die District Courts der Vereinigten Staaten von Amerika sind dazu berechtigt, bei Klagen in Bezug auf Teil B des IDEA Urteile zu fällen – gleichgültig, um welchen Betrag es bei der Streitigkeit geht. Vorschrift der Auslegung Nichts in Teil B des IDEA beschränkt die Rechte, Verfahren und Abhilfen, die gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, dem Americans with Disabilities Act von 1990, Title V des Rehabilitation Act von 1973 (Section 504) oder anderen bundesstaatlichen Gesetzen, die die Rechte behinderter Kinder schützen, zur Verfügung stehen. Ausnahme: Vor der Einreichung einer Zivilklage gemäß diesen Gesetzen auf Abhilfe, die unter Teil B des IDEA ebenfalls möglich ist, müssen die oben genannten Legitimitätsverfahren im selben Maße ausgeschöpft werden, das erforderlich wäre, wenn die Partei die Klage nach Teil B des IDEA einreichen würde. Dies bedeutet, dass Ihnen Abhilfen aus anderen Gesetzen zustehen können, die sich mit den unter dem IDEA verfügbaren überlappen. Um Abhilfe gemäß diesen anderen Gesetzen zu erhalten, müssen Sie im Allgemeinen zunächst die verfügbaren administrativen Abhilfen nach dem IDEA nutzen (d. h. die Verfahren der Legitimitätsbeschwerde, des Schlichtungstreffens und der unabhängigen Legitimitätsanhörung), bevor Sie direkt vor Gericht gehen können. ANWALTSGEBÜHREN 34 CFR § 300.517 Allgemeines Erhalten Sie in einer beliebigen Klage oder einem beliebigen Verfahren, die bzw. das nach Teil B des IDEA vorgebracht wurde, Recht zugesprochen, so kann Ihnen das Gericht nach eigenem Ermessen als Teil der Kosten auch angemessene Anwaltskosten zuerkennen. Erhalten die staatliche Bildungsbehörde oder die Schulverwaltung in einer beliebigen Klage oder einem beliebigen Verfahren, die bzw. das nach Teil B des IDEA vorgebracht wurde, Recht zugesprochen, so kann das Gericht ihr nach eigenem Ermessen als Teil der Kosten auch angemessene Anwaltskosten zuerkennen, die von Ihrem Anwalt zu zahlen sind, sofern der Anwalt: (a) eine Beschwerde oder einen Rechtsfall eingereicht hat, die oder den das Gericht als unseriös, unangemessen oder unbegründet ansieht oder (b) weiter prozessierte, nachdem sich das Gerichtsverfahren als offenkundig unseriös, unangemessen oder unbegründet herausgestellt hatte. Erhalten die staatliche Bildungsbehörde oder die Schulverwaltung in einer beliebigen Klage oder einem beliebigen Verfahren, die bzw. das nach Teil B des IDEA vorgebracht wurde, Recht zugesprochen, so kann das Gericht ihr nach eigenem Ermessen als Teil der Kosten auch angemessene Anwaltskosten zuerkennen, die von Ihnen oder Ihrem Anwalt zu zahlen sind, falls Ihr Antrag auf eine Legitimitätsanhörung oder ein späteres Gerichtsverfahren aus unsachgemäßen Gründen erfolgte – wie z. B. dazu, Parteien zu belästigen, unnötige Verzögerungen zu verursachen, oder dazu, die Kosten der Klage oder des Verfahrens unnötig in die Höhe zu treiben. 28 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Zusprechung von Gebühren Gerichte erkennen angemessene Anwaltskosten wie folgt zu: 1. Die Gebühren müssen den üblichen Standards des Ortes entsprechen, in dem es zur Klage oder Anhörung gekommen ist – jeweils für die Art und Qualität der geleisteten Dienstleistungen. Bei der Errechnung der zugesprochenen Gebühren darf kein Bonus oder Multiplikator verwandt werden. 2. Bei Klagen oder Verfahren gemäß Teil B des IDEA für Leistungen, die nach einem schriftlichen Abfindungsangebot für Sie erbracht wurden, dürfen Gebühren nicht zugesprochen und diesbezügliche Kosten nicht erstattet werden, wenn: a. das Angebot innerhalb des Zeitraums, der durch Vorschrift 68 der Federal Rules of Civil Procedure vorgegeben ist, oder – im Falle einer Legitimitätsanhörung oder einer Prüfung auf Staatsebene – zu einem beliebigen Zeitpunkt mehr als 10 Kalendertage vor dem Beginn des Verfahrens erfolgt b. das Angebot nicht innerhalb von 10 Kalendertagen akzeptiert wird und c. der Verantwortliche des Gerichts oder der administrativen Anhörung befindet, dass die Ihnen letztlich zugeflossene Abhilfe Sie nicht besser stellt als das Abfindungsangebot Trotz dieser Einschränkungen können Ihnen Anwalts- und diesbezügliche Kosten zuerkannt werden, sofern Ihnen Recht zugesprochen wird und Sie das Abfindungsangebot substanziell begründet abgelehnt haben. 3. Es dürfen keine Gebühren für Treffen des Teams des individuellen Pädagogikprogramms (IEP) zugesprochen werden, es sei denn, das Treffen wurde in Folge eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens gehalten. Eine Schlichtungstreffen, wie unter der Überschrift Schlichtungstreffen beschrieben, wird nicht als Treffen angesehen, das in Folge einer administrativen Anhörung oder eines Gerichtsverfahrens zustande kam. Auch wird es nicht zu Zwecken dieser Bestimmungen zu Anwaltsgebühren als administrative Anhörung oder als Gerichtsverfahren gesehen. Das Gericht reduziert – je nach Angemessenheit – den Betrag der Anwaltsgebühren, der nach Teil B des IDEA zuerkannt werden kann, wenn das Gericht befindet, dass: 1. Sie oder Ihr Anwalt während des Rechtsstreits oder Verfahrens unangemessen die endgültige Lösung des Streitfalls aufgehalten haben 2. der Betrag der Anwaltsgebühren, die sonst zugesprochen werden könnten, unangemessen den Stundensatz übersteigt, der in der Gemeinschaft für ähnliche Leistungen von Anwälten vergleichbarer Fähigkeit, Reputation und Erfahrung berechnet wird 3. die investierte Zeit und investierten juristischen Leistungen angesichts der Art des Rechtsstreits oder Verfahrens übermäßig sind oder 4. der Sie vertretende Anwalt der Schulverwaltung nicht die korrekten in der Anforderungs- Benachrichtigung für den Legitimitätsprozess erforderlichen Informationen hat zukommen lassen – wie beschrieben unter der Überschrift Legitimitätsbeschwerden Das Gericht darf die Gebühren jedoch nicht reduzieren, wenn es feststellt, dass der Staat oder die Schulverwaltung unangemessen die endgültige Entscheidung des Rechtsstreits oder Verfahrens hinausgezögert haben, oder wenn es zu einem Verstoß gemäß den Bestimmungen zu den Verfahrenssicherungen von Teil B des IDEA gekommen ist. 29 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Verfahren für das Disziplinieren behinderter Kinder BEFUGNIS DES SCHULPERSONALS 34 CFR § 300.530 Bestimmung von Fall zu Fall Bei der Entscheidung darüber, ob entsprechend den folgenden disziplinbezogenen Anforderungen eine Platzierungsänderung eines behinderten Kindes, das gegen den schulischen Verhaltenscode verstößt, angemessen ist, wird das Schulpersonal von Fall zu Fall alle speziellen Umstände untersuchen. Allgemeines In dem Maße, in dem das Schulpersonal solche Maßnahmen auch bei Kindern ohne Behinderung ergreift, kann das Schulpersonal ein behindertes Kind, das gegen einen schulischen Verhaltenscode verstößt, für eine Zeitdauer von maximal 10 aufeinander folgenden Schultagen aus seiner derzeitigen Platzierung in eine angemessene vorübergehende Alternativ-Bildungsstätte versetzen (welche durch das Team des individuellen Pädagogikprogramms [Individualized Education Program, IEP] des Kindes festgelegt werden muss), in eine andere Einrichtung versetzen oder suspendieren. Das Schulpersonal kann darüber hinaus im selben Schuljahr für voneinander unabhängige Verhaltensvorfälle weitere Herausnahmen des Kindes von maximal 10 aufeinander folgenden Schultagen verhängen, so lange diese keiner Platzierungsänderung gleichkommen (Definition siehe unten: Platzierungsänderung durch disziplinbezogene Herausnahmen). Wurde ein behindertes Kind im selben Schuljahr insgesamt 10 Schultage aus seiner derzeitigen Platzierung herausgenommen, so muss die Schulverwaltung während aller folgenden Tage, die das Kind in diesem Schuljahr herausgenommen wird, Leistungen in dem Maße erbringen, wie es im Folgenden unter der Zwischenüberschrift Leistungen beschrieben wird. Zusätzliche Befugnis War das Verhalten, mit dem das Kind gegen den schulischen Verhaltenscode verstoßen hat, keine Manifestation seiner Behinderung (siehe unten: Bestimmung der Manifestation) und würde die disziplinarische Platzierungsänderung 10 aufeinander folgende Schultage überschreiten, so kann das Schulpersonal die Disziplinarverfahren auf das behinderte Kind in derselben Weise und für dieselbe Zeitdauer anwenden wie bei Kindern ohne Behinderung – außer, dass die Schule diesem Kind, wie unter Leistungen weiter unten beschrieben, Leistungen gewähren muss. Das Team des individuellen Pädagogikprogramms (Individualized Education Program, IEP) des Kindes legt die vorübergehende Alternativ-Bildungsstätte für derartige Leistungen fest. Leistungen Die Leistungen, die einem behinderten Kind gewährt werden müssen, das aus seiner gegenwärtigen Platzierung herausgenommen wurde, können in einer vorübergehenden Alternativ-Bildungsstätte gewährt werden. Eine Schulverwaltung muss einem behinderten Kind, das 10 Schultage oder weniger in diesem Schuljahr aus seiner gegenwärtigen Platzierung herausgenommen wird, nur dann 30 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Leistungen gewähren, wenn es auch einem Kind ohne Behinderung Leistungen gewährt, das in ähnlicher Weise herausgenommen wurde. Ein behindertes Kind, das für mehr als 10 Schultage aus seiner gegenwärtigen Platzierung herausgenommen wird, muss: 1. weiterhin pädagogische Leistungen erhalten, so dass es – wenngleich in einer anderen Einrichtung – weiter am allgemeinen Lehrplan teilnehmen und auf die Ziele seines individuellen Pädagogikprogramms (Individualized Education Program, IEP) hinarbeiten kann und 2. je nach Angemessenheit eine funktionale Verhaltensbeurteilung sowie Leistungen zur Verhaltensintervention und Modifizierungsangebote erhalten, die geeignet sind, zu bewirken, dass sich der Verhaltensverstoß nicht wiederholt Wurde ein behindertes Kind im selben Schuljahr für 10 Schultage aus seiner gegenwärtigen Platzierung herausgenommen und trifft es zu, dass die gegenwärtige Herausnahme für 10 aufeinander folgende Tage oder weniger erfolgt und stellt die Herausnahme keine Platzierungsänderung dar (siehe Definition unten), dann bestimmt das Schulpersonal in Konsultation mit mindestens einem Lehrer des Kindes das Maß, in dem Leistungen dafür erforderlich sind, dass das Kind – wenngleich in einer anderen Einrichtung – weiter am allgemeinen Lehrplan teilnehmen und auf die Ziele seines IEP hinarbeiten kann. Handelt es sich bei der Herausnahme um eine Platzierungsänderung (siehe Definition unten), so legt das IEP-Team des Kindes die Leistungen fest, die dafür angemessen sind, dass das Kind – wenngleich in einer anderen Einrichtung – weiter am allgemeinen Lehrplan teilnehmen und auf die Ziele seines IEP hinarbeiten kann. Bestimmung der Manifestation Innerhalb von 10 Schultagen nach einer Entscheidung, wegen eines Verstoßes gegen den schulischen Verhaltenscode die Platzierung eines behinderten Kindes zu ändern (außer einer Herausnahme für 10 aufeinander folgende Schultage oder weniger, die keine Platzierungsänderung ist), müssen die Schulverwaltung, das Elternteil und die relevanten Mitglieder des Teams des individuellen Pädagogikprogramms (Individualized Education Program, IEP) (wie durch das Elternteil und die Schulverwaltung bestimmt) alle relevanten Informationen in der Akte des Schülers – einschließlich des IEPs des Kindes, Beobachtungen der Lehrer und alle relevanten Informationen, die die Eltern liefern – prüfen, um festzustellen: 1. ob das fragliche Verhalten von der Behinderung des Kindes hervorgerufen wurde oder in direkter und substanzieller Beziehung zu dieser stand oder 2. ob das fragliche Verhalten das direkte Ergebnis des Versäumnisses der Schulverwaltung war, das IEP des Kindes zu implementieren Stellen die Schulverwaltung, das Elternteil und die relevanten Mitglieder des IEP-Teams des Kindes fest, dass eine oder mehrere der Bedingungen erfüllt sind, muss das Verhalten als Manifestation der Behinderung des Kindes bewertet werden. Stellen die Schulverwaltung, das Elternteil und die relevanten Mitglieder des IEP-Teams des Kindes fest, dass das fragliche Verhalten das direkte Ergebnis des Versäumnisses der Schulverwaltung war, das IEP des Kindes zu implementieren, so muss die Schulverwaltung sofortige Maßnahmen ergreifen, um diese Mängel abzustellen. 31 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Bestimmung, dass das Verhalten eine Manifestation der Behinderung des Kindes war Stellen die Schulverwaltung, das Elternteil und die relevanten Mitglieder des Teams des individuellen Pädagogikprogramms (Individualized Education Program, IEP) des Kindes fest, dass das Verhalten eine Manifestation der Behinderung des Kindes war, muss das IEP-Team entweder: 1. eine funktionale Verhaltensbeurteilung durchführen – es sei denn, die Schulverwaltung hatte vor dem Verhalten, das zu einer Platzierungsänderung geführt hat, schon eine solche durchgeführt – und einen Verhaltens-Interventionsplan für das Kind implementieren oder 2. falls schon ein Verhaltens-Interventionsplan entwickelt wurde, diesen prüfen und je nach Notwendigkeit abändern, um dem Verhalten entgegenzuwirken Außer wie unter der Zwischenüberschrift Besondere Umstände weiter unten beschrieben, muss die Schulverwaltung das Kind erneut dort platzieren, wo es herausgenommen wurde – es sei denn, das Elternteil und die Schulverwaltung vereinbaren im Rahmen der Modifizierung des Verhaltens-Interventionsplans eine Platzierungsänderung. Besondere Umstände Ganz gleich, ob das Verhalten eine Manifestation der Behinderung des Kindes war oder nicht, darf das Schulpersonal einen Schüler für bis zu 45 Schultage zu einer vorübergehenden Alternativ-Bildungsstätte (durch das Team des individuellen Pädagogikprogramms [Individualized Education Program, IEP] des Kindes zu bestimmen) versetzen, wenn das Kind: 1. eine Waffe (siehe Definition unten) mit in die Schule bringt oder in der Schule, auf dem Schulgelände oder bei einem Schulanlass, für den die staatliche Bildungsbehörde oder eine Schulverwaltung zuständig ist, eine Waffe bereithält 2. während der Schule, auf dem Schulgelände oder bei einem Schulanlass, für den die staatliche Bildungsbehörde oder eine Schulverwaltung zuständig ist, bewusst illegale Drogen (illegal drugs – Definition siehe unten) besitzt oder verwendet oder es eine kontrollierte Substanz (controlled substance – siehe Definition unten) verkauft oder anbietet oder 3. während der Schule, auf dem Schulgelände oder bei einem Schulanlass, für den die staatliche Bildungsbehörde oder eine Schulverwaltung zuständig ist, einer anderen Person schwere Körperverletzungen (serious bodily injury – siehe Definition unten) zugefügt hat Definitionen Der Begriff der kontrollierten Substanz steht für eine Droge oder andere Substanz, die in den Schedules I, II, III, IV oder V in Section 202(c) des Controlled Substances Act (21 U.S.C. 812(c)) ausgewiesen ist. Der Begriff der illegalen Droge steht für eine kontrollierte Substanz, umfasst jedoch keine kontrollierten Substanzen, die legal unter der Aufsicht eines lizenzierten Gesundheitsfachmanns besessen oder verwendet werden oder kraft einer anderen Befugnis gemäß diesem Gesetz oder einer anderen Bestimmung bundesstaatlicher Gesetze besessen oder verwendet werden. Der Begriff der schweren Körperverletzung hat die Bedeutung, die ihm in Paragraph (3), Subsection (h), Section 1365, Title 18 des United States Code zugeschrieben ist. Der Begriff der Waffe hat die Bedeutung, die einer „gefährlichen Waffe“ (dangerous weapon) in Paragraph (2), erster Unterabschnitt (Subsection) (g), Section 930, Title 18 des United States Code zugeschrieben ist. 32 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Benachrichtigung Zu dem Datum, zu dem die Schulverwaltung wegen eines Verstoßes gegen den schulischen Verhaltenscode die Herausnahme eines Kindes beschließt, die gleichzeitig eine Platzierungsänderung für das Kind darstellt, muss sie die Eltern über diese Entscheidung informieren und ihnen eine Erklärung über die Verfahrenssicherungen zukommen lassen. PLATZIERUNGSÄNDERUNGEN DURCH DISZIPLINBEZOGENE HERAUSNAHMEN 34 CFR § 300.536 Die Herausnahme eines behinderten Kindes aus dessen gegenwärtiger pädagogischer Platzierung gilt dann als Platzierungsänderung, wenn: 1. die Herausnahme für mehr als 10 aufeinander folgende Schultage erfolgt oder 2. das Kind schon mehrfach herausgenommen wurde und ein Muster erkennbar ist, weil: a. sich die mehrfachen Herausnahmen auf insgesamt mehr als 10 Schultage im Schuljahr belaufen b. das Verhalten des Kindes seinem Verhalten bei zurückliegenden Vorfällen, das zu mehrfachen Herausnahmen führte, substanziell ähnelt c. und auf Grund zusätzlicher Faktoren wie der Länge jeder Herausnahme, der Gesamtzeitdauer, für die das Kind herausgenommen war, und der zeitlichen Nähe der einzelnen Herausnahmen Ob ein Muster einzelner Herausnahmen eine Platzierungsänderung darstellt, wird von der Schulverwaltung je nach Fall bestimmt. Wird dieser Bestimmung widersprochen, erfolgt eine Prüfung über Legitimitäts- und juristische Verfahren. BESTIMMUNG DER BILDUNGSSTÄTTE 34 CFR § 300.531 Das Team des individuellen Pädagogikprogramms (Individualized Education Program, IEP) des Kindes muss die vorübergehende Alternativ-Bildungsstätte für Herausnahmen, die Platzierungsänderungen sind, sowie für Herausnahmen unter den obigen Überschriften Zusätzliche Befugnis und Besondere Umstände festlegen. ANFECHTUNGEN 34 CFR § 300.532 Allgemeines Das Elternteil eines behinderten Kindes kann eine Legitimitätsbeschwerde (siehe oben) einreichen, um eine Legitimitätsanhörung zu beantragen, wenn sie Folgendem nicht zustimmt: 1. Entscheidungen bezüglich der Platzierung gemäß diesen disziplinbezogenen Vorgaben oder 33 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen 2. der oben beschriebenen Bestimmung der Manifestation Die Schulverwaltung kann eine Legitimitätsbeschwerde (siehe oben) einreichen, um eine Legitimitätsanhörung zu beantragen, wenn sie glaubt, dass das Beibehalten der gegenwärtigen Platzierung des Kindes mit substanzieller Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung des Kindes oder anderer Kinder führen wird. Befugnis des Anhörungsverantwortlichen Ein Anhörungsverantwortlicher, der die Anforderungen unter der Zwischenüberschrift Unabhängiger Anhörungsverantwortlicher erfüllt, muss die Legitimitätsanhörung halten und eine Entscheidung treffen. Der Anhörungsverantwortliche kann anordnen: 1. dass das behinderte Kind erneut dort zu platzieren ist, wo es herausgenommen wurde, wenn er feststellt, dass bei der Herausnahme gegen die Anforderungen, die unter der Überschrift Befugnis des Schulpersonals beschrieben sind, verstoßen wurde, oder dass das Verhalten des Kindes eine Manifestation der Behinderung des Kindes war oder 2. eine Platzierungsänderung für das behinderte Kind, das dann maximal 45 Schultage lang eine angemessene vorübergehende Alternativ-Bildungsstätte besucht, wenn er feststellt, dass das Beibehalten der gegenwärtigen Platzierung des Kindes mit substanzieller Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung des Kindes oder anderer Kinder führen wird Diese Anhörungsverfahren können wiederholt werden, wenn die Schulverwaltung glaubt, dass die Rückführung des Kindes in die ursprüngliche Platzierung mit substanzieller Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung des Kindes oder anderer Kinder führen wird. Wenn ein Elternteil oder eine Schulverwaltung eine Legitimitätsbeschwerde einreicht, um eine solche Anhörung zu beantragen, so muss ein Treffen gehalten werden, dass die unter den Überschriften Verfahren von Legitimitätsbeschwerden (Due-Process Complaints) und Anhörungen zu Legitimitätsbeschwerden beschriebenen Anforderungen erfüllt. Ausnahmen hierzu sind: 1. Die staatliche Bildungsbehörde oder die Schulverwaltung muss eine beschleunigte Legitimitätsanhörung ansetzen, die innerhalb von 20 Schultagen nach dem Datum, zu dem um die Anhörung ersucht wird, stattfinden und innerhalb von 10 Schultagen nach der Anhörung zu einer Feststellung geführt haben muss. 2. Es sei denn, die Eltern und die Schulverwaltung vereinbaren schriftlich, auf das Treffen zu verzichten, oder kommen überein, eine Vermittlung aufzunehmen, muss innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Legitimitätsbeschwerde ein Schlichtungstreffen stattfinden. Falls die Sache nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Erhalt der Legitimitätsbeschwerde zur Zufriedenheit beider Parteien gelöst wurde, kann die Anhörung stattfinden. 3. Ein Staat kann für beschleunigte Legitimitätsanhörungen Verfahrensvorschriften aufstellen, die sich von denen anderer Legitimitätsanhörungen unterscheiden. Die zeitlichen Fristen ausgenommen, müssen diese Vorschriften den Vorschriften zu Legitimitätsanhörungen in diesem Dokument entsprechen. Eine Partei kann die Entscheidung in einer beschleunigten Legitimitätsanhörung auf dieselbe Weise anfechten, wie sie dies bei Entscheidungen in anderen Legitimitätsanhörungen könnte (siehe Anfechtungen, oben). Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen PLATZIERUNG WÄHREND ANFECHTUNGEN 34 34 CFR § 300.533 Wenn das Elternteil oder die Schulverwaltung wie oben beschrieben eine auf disziplinarische Belange bezogene Legitimitätsbeschwerde eingereicht hat, muss das Kind (es sei denn, dass das Elternteil und die staatliche Bildungsbehörde oder die Schulverwaltung etwas anderes vereinbaren) bis zur Entscheidung des Anhörungsverantwortlichen oder bis zum Ablauf der Herausnahmezeit, wie diese unter der Überschrift Befugnis des Schulpersonals vorgesehen und beschrieben ist – je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt –, in der vorübergehenden Alternativ-Bildungsstätte verbleiben. SCHUTZ FÜR KINDER, DIE NOCH NICHT ZU SONDERPÄDAGOGISCHEN UND DIESBEZÜGLICHEN LEISTUNGEN BERECHTIGT SIND 34 CFR § 300.534 Allgemeines Wird ein Kind als noch nicht zu sonderpädagogischen und diesbezüglichen Leistungen berechtigt angesehen und verstößt es gegen einen schulischen Verhaltenscode, wobei die Schulverwaltung schon vor dem Verhalten, das die Disziplinarmaßnahme hervorrief, wusste (wie unten bestimmt), dass es sich bei dem Kind um ein behindertes Kind handelt, so darf das Kind alle in dieser Erklärung beschriebenen Formen des Schutzes geltend machen. Vorkenntnisse bei Disziplinarbelangen Es muss angenommen werden, dass eine Schulverwaltung weiß, dass ein bestimmtes Kind behindert ist, wenn – vor dem Verhalten, das die Disziplinarmaßnahme hervorrief – 1. das Elternteil des Kindes schriftlich die Besorgnis gegenüber dem Leitungs- oder Verwaltungspersonal der angemessenen Bildungsbehörde oder einem Lehrer des Kindes zum Ausdruck brachte, dass das Kind sonderpädagogischer und diesbezüglicher Leistungen bedarf 2. das Elternteil eine Beurteilung bezüglich der Berechtigung zu sonderpädagogischen und diesbezüglichen Leistungen nach Teil B des IDEA beantragt hat oder 3. der Lehrer des Kindes oder andere Mitglieder des Personals der Schulverwaltung gegenüber dem Direktor für Sonderpädagogik oder anderem leitenden Personal der Schulverwaltung konkrete Bedenken wegen eines Verhaltensmusters des Kindes geäußert haben Ausnahme Es wird nicht angenommen, dass eine Schulverwaltung dies weiß, wenn: 1. das Elternteil des Kindes eine Beurteilung des Kindes nicht gestattet oder wenn es sonderpädagogische Leistungen abgelehnt hat oder 2. das Kind beurteilt und gemäß Teil B des IDEA für nicht behindert befunden wurde 35 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen Angewandte Bedingungen bei fehlenden Vorkenntnissen Weiß eine Schulverwaltung vor der Durchführung von Disziplinarmaßnahmen gegen das Kind nicht, dass dieses behindert ist – wie oben unter den Zwischenüberschriften Vorkenntnisse bei Disziplinarmaßnahmen und Ausnahme beschrieben –, so können für das Kind Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die bei Kindern ohne Behinderung eingesetzt werden, die ähnliches Verhalten gezeigt haben. Wird jedoch während der Zeit, in der gegen das Kind Disziplinarmaßnahmen erfolgen, ein Antrag auf eine Beurteilung des Kindes gestellt, muss diese Beurteilung schneller vorgenommen werden. Bis zum Abschluss der Beurteilung verbleibt das Kind in der von den Schulbehörden festgelegten pädagogischen Platzierung, wozu auch die Suspendierung oder der Ausschluss ohne pädagogische Leistungen gehören können. Wird festgelegt, dass es sich bei dem Kind – wobei Informationen aus der von der Schulverwaltung durchgeführten Beurteilung und Informationen von den Eltern berücksichtigt werden – um ein behindertes Kind handelt, so muss die Schulverwaltung sonderpädagogische und diesbezügliche Leistungen in Übereinstimmung mit Teil B des IDEA erbringen, einschließlich der oben beschriebenen disziplinarischen Anforderungen. WEITERVERWEIS AN UND MAßNAHMEN SEITENS VOLLSTRECKUNGS-UND JUSTIZBEHÖRDEN 34 CFR § 300.535 Teil B des IDEA: 1. verbietet es einer Behörde nicht, eine von einem behinderten Kind begangene Straftat den jeweils zutreffenden Behörden zu melden bzw. 2. hält Vollstreckungs- und Justizbehörden des Staates nicht von der Ausübung ihrer Pflichten hinsichtlich der Anwendung bundesstaatlicher und staatlicher Gesetze auf von behinderten Kindern begangene Straftaten ab Übermittlung von Aufzeichnungen Meldet die Schulverwaltung eine von einem behinderten Kind begangene Straftat, gilt für die Schulverwaltung Folgendes: 1. Sie muss sicherstellen, dass den Organen, denen die Behörde die Straftat gemeldet hat, zur Tatsachenbeurteilung Kopien der sonderpädagogischen und disziplinbezogenen Aufzeichnungen über das Kind übermittelt werden und 2. sie darf Kopien der sonderpädagogischen und disziplinbezogenen Aufzeichnungen über das Kind nur in dem Maße übermitteln, das entsprechend dem Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA) zulässig ist. Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen 36 Voraussetzungen für einseitige Platzierungen von Kindern in Privatschulen auf öffentliche Kosten durch die Eltern ALLGEMEINES 34 CFR § 300.148 Teil B des IDEA verlangt nicht, dass eine Schulverwaltung für die Kosten der Bildung – einschließlich sonderpädagogischer und diesbezüglicher Leistungen – Ihres behinderten Kindes in einer Privatschule oder privaten Einrichtung aufkommt, wenn die Schulverwaltung Ihrem Kind ein kostenloses angemessenes öffentliches Pädagogikprogramm (Free Appropriate Public Education, FAPE) angeboten hat und Sie sich entscheiden, das Kind in einer Privatschule oder privaten Einrichtung zu platzieren. Allerdings muss die Schulverwaltung Ihr Kind an dem Ort, an dem sich die Privatschule befindet, in die Personengruppe aufnehmen, deren Bedürfnisse nach den Vorgaben von Teil B zu Kindern ermittelt werden, die von ihren Eltern gemäß 34 CFR §§ 300.131 bis 300.144 in einer Privatschule platziert worden sind. Erstattung für die Platzierung in einer Privatschule Hat Ihr Kind bereits unter der Autorität einer Schulverwaltung sonderpädagogische und diesbezügliche Leistungen erhalten und Sie entscheiden sich dafür, Ihr Kind ohne die Zustimmung oder den Weiterverweis durch die Schulverwaltung in einer privaten Vorschule, Grundschule oder Sekundarschule einzuschreiben, so kann ein Gericht oder Anhörungsverantwortlicher von der Behörde verlangen, dass sie Ihnen die Kosten für diese Einschreibung erstattet, wenn das Gericht oder der Anhörungsverantwortliche feststellt, dass die Behörde Ihrem Kind vor dieser Einschreibung nicht rechtzeitig ein kostenloses angemessenes öffentliches Pädagogikprogramm (Free Appropriate Public Education, FAPE) angeboten hat, und dass die private Platzierung angemessen ist. Ein Anhörungsverantwortlicher oder Gericht kann Ihre Platzierung selbst dann als angemessen ansehen, wenn die Platzierung nicht die staatlichen Normen für Bildungsprogramme erfüllt, die die staatliche Bildungsbehörde und die Schulverwaltungen anbieten. Begrenzung der Erstattung Die im obigen Paragrafen beschriebene Erstattung kann reduziert oder abgewiesen werden: 1. Wenn: (a) Sie auf dem letzten Treffen zum individuellen Pädagogikprogramm (Individualized Education Program, IEP), an dem Sie vor Ihrer Herausnahme Ihres Kindes aus der öffentlichen Schule teilgenommen haben, das IEP-Team nicht darüber informiert haben, dass Sie die Platzierung, die die Schulverwaltung vorgeschlagen hat, um Ihrem Kind ein kostenloses angemessenes öffentliches Pädagogikprogramm (Free Appropriate Public Education, FAPE) anzubieten, ablehnen – einschließlich des Ansprechens Ihrer Bedenken und Ihrer Absicht, Ihr Kind in einer Privatschule auf öffentliche Kosten einzuschreiben, oder (b) Sie nicht mindestens 10 Werktage (einschließlich etwaiger Feiertage an Werktagen) vor Ihrer Herausnahme Ihres Kindes aus der öffentlichen Schule die Schulverwalltung schriftlich darüber benachrichtigt haben 2. Wenn die Schulverwaltung Sie vor Ihrer Herausnahme Ihres Kindes aus der öffentlichen Schule schriftlich über ihre Absicht benachrichtigt hat, Ihr Kind zu beurteilen 37 Teil B Erklärung über Verfahrenssicherungen (einschließlich einer Aussage zum Zweck der Beurteilung, der angemessen und vernünftig war), Sie das Kind jedoch nicht zur Beurteilung zur Verfügung gestellt haben, oder 3. Wenn ein Gericht befindet, dass Ihre Handlungen unangemessen waren Allerdings gilt für die Erstattung auch: 1. Sie darf nicht auf Grund des Versäumnisses der Benachrichtigung reduziert oder abgelehnt werden, wenn: (a) die Schule Sie von der Benachrichtigung abgehalten hat, (b) Sie selbst keine Benachrichtigung über Ihre Pflicht erhalten hatten, die oben beschriebene Benachrichtigung zu übermitteln, oder (c) die Einhaltung der obigen Anforderungen wahrscheinlich zu einer körperlichen Schädigung des Kindes führen wird, und – 2. Sie darf – nach Dafürhalten des Gerichts oder eines Anhörungsverantwortlichen – nicht wegen des Versäumnisses der Eltern, die erforderliche Benachrichtigung zu übermitteln, reduziert oder abgelehnt werden, wenn: (a) das Elternteil Analphabet ist oder nicht Englisch schreiben kann oder (b) die Einhaltung der obigen Anforderung wahrscheinlich zu einer schweren emotionalen Schädigung des Kindes führen wird Weitere Informationen über Verfahrenssicherungen erhalten Sie über: Missouri Department of Elementary and Secondary Education Compliance Section Telefon: +1-573-751-0699 Fax: +1-573-526-5946 TDD: 1-800-735-2966 Missouri Parents Act (MPACT) Telefon: +1-816-531-7070 Fax: +1-816-531-4777 TDD/Voice: 1-800-743-7634 Oktober 2006 Missouri Department of Elementary and Secondary Education Das Department of Elementary and Secondary Education setzt sich in seinen Programmen und Aktivitäten für die Gleichbehandlung aller Personen ein – ungeachtet ihrer Rasse, Hautfarbe, Landesherkunft, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung oder ihres Alters. Fragen zu den Programmen des Departments richten Sie bitte an: Jefferson State Office Building, Title IX Coordinator, 5th Floor, 205 Jefferson Street, Jefferson City, MO 65102-0480, USA – Telefon: +1-573-751-4212.